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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 28 vom 15.09.15

Urteil im Strafverfahren vor der 2. Großen Strafkammer wegen Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betaubungsmitteln gesprochen

Am Montag, den 14.09.2015 hat die 2. Große Strafkammer das Urteil gesprochen. Wegen des Sachverhaltes wird auf die Presseerklärung 19-15 hingewiesen.

Der 37-jährige deutsche Staatsangehörige wurde wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 9 Fällen sowie des vorsätzlichen Besitzes zweier Kriegswaffen
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.
Ein Geldbetrag von 16.290,-- € unterliegt dem Verfall.

Gegen den 51-jährigen türkischen Staatsangehörigen verhängte die 2. Große Strafkammer wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Besitz einer halbautomatischen Schusswaffe und einer verbotenen Waffe sowie des unerlaubtem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 3 Fällen eine
Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten
Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Ein Geldbetrag von 10.000 € unterliegt dem Verfall.

Die Haftbefehle wurden aufrechterhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.





Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber