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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 9 vom 12.03.15

Urteil im Strafverfahren wegen Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a.

Soeben hat die Große Jugendkammer des Landgerichts das Urteil im oben genannten Strafprozess verkündet:

Der Angeklagte wurde – wie angeklagt - wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 12 Fällen, des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 14 Fällen sowie wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Unterbringungsbefehl wurde aufrechterhalten.

Dem Urteil sind 2 Verhandlungstage mit einer umfangreichen Beweisaufnahme vorausgegangen, bei der die Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen war. Der Anklagte war in vollem Umfang geständig. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.




Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber