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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 11 vom 13.10.16

Strafverfahren wegen Totschlags, Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Passau als Schwurgericht hat am 12.10.2016 den Untersuchungshaftbefehl gegen den 67-jährigen Rentner aus Passau, dem Totschlag vorgeworfen wird, aufgehoben.
Wegen des Anklagevorwurfs wird auf die Presseerklärung des Landgerichts Passau vom 16.09.2016 (9/16) Bezug genommen.

Im Hauptverhandlungstermin vom 11.10.2016 sind die Schlussplädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren zu verurteilen, wobei die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass ein minder schwerer Fall des Totschlags vorlag. Der Nebenklägervertreter hat sich dem angeschlossen, die Strafhöhe aber in das Ermessen des Gerichts gestellt. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil der Angeklagte in Notwehr gehandelt habe.
Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am 18.10.2016 um 10.30 Uhr.

Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler