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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 13 vom 03.11.16

Strafverfahren wegen versuchten Totschlags

Am Montag, dem 07. November 2016, 09.00 Uhr beginnt der Prozess gegen drei Angeklagte, denen versuchter Totschlag vorgeworfen wird.
Angeklagt sind drei 23, 22 und 21 Jahre alte kosovarische Staatsangehörige.
Die drei Angeklagten und eine weitere Person sollen sich im August 2015 in den frühen Morgenstunden in der Passauer Innenstadt aufgehalten haben. Zunächst soll eine der Personen aus der Gruppe der Angeklagten vor der Diskothek „Go“ einem Dritten einen Faustschlag gegen den Kopf versetzt haben. Die Gruppe um die Angeklagten soll sich sodann entfernt haben. Unweit der Diskothek soll es dann zu einer weiteren Auseinandersetzung zwischen den Angeklagten und 2 Bekannten des zuvor Geschlagenen gekommen sein. Einer der Bekannten soll zunächst einen Faustschlag erlitten haben und soll zu Boden gegangen sein. Am Boden liegend soll sodann wuchtig und gezielt aus der Gruppe der Angeklagten heraus mit beschuhten Füßen auf seinen Kopf- und Oberkörperbereich getreten worden sein. Der am Boden liegende soll dadurch ein Schädel-Hirn-Trauma mit Bewusstlosigkeit, mehrere Brüche im Gesichtsbereich, multiple Prellungen und eine Gehirnerschütterung erlitten haben.
Als der zweite Bekannte zu Hilfe eilen wollte, soll er von einer Person aus der Gruppe der Angeklagten ebenfalls einen Faustschlag erhalten haben, der ihn zu Boden gehen ließ. Als auch er wehrlos am Boden gelegen haben soll, soll aus der Gruppe der Angeklagten wiederum auf den am Boden Liegenden mehrfach wuchtig und gezielt eingetreten worden sein, woraufhin dieser Geschädigte Unterkieferfrakturen erlitten haben soll.
Erst als sich die beiden Geschädigten nicht mehr bewegt haben sollen, sollen die Angeklagten und die weitere Person aus ihrer Gruppe von ihnen abgelassen haben. Bei den Tritten sollen die Angeklagten zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass die Getretenen aufgrund der massiven Tritte gegen den Kopf versterben könnten.
Ein Teil der Auseinandersetzung soll von einem Polizeibeamten beobachtet worden sein, der in dieser Nacht „in Zivil“ unterwegs war. Dieser soll sich entschlossen haben, die Angeklagten und die weitere Person aus deren Gruppe zu verfolgen. Hierbei soll er über sein Mobiltelefon bereits die Polizei informiert haben.
Als die Angeklagten die Verfolgung bemerkt haben sollen, sollen sie beschlossen haben, umzukehren und den Zeugen zusammenzuschlagen, um einer Identifizierung zu entgehen. Mit Fäusten und Tritten sollen sie auf den Polizeibeamten eingeschlagen haben, der hierdurch kurzzeitig bewusstlos geworden sein soll und sich multiple Prellungen im Gesichts-, Kopf-, Nacken- und Rückenbereich zugezogen haben soll.
Die Angeklagten, die die Taten zum Teil bestreiten, befinden sich in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten versuchten Totschlag vor.
Einer der Angeklagten hatte zur Tatzeit das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet, so dass die Jugendkammer zuständig ist. Bezüglich dieses Angeklagten wird im Falle einer Verurteilung auch zu prüfen sein, ob Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.
Zur Hauptverhandlung sind 18 Zeugen, 2 Sachverständige und 1 Dolmetscher geladen. Die mutmaßlich Geschädigten sind als Nebenkläger zugelassen.
Es ist mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen. Es wurden bereits 5 Fortsetzungstermine bestimmt (16.11.2016, 21.11.2016, 23.11.2016, 24.11.2016 und 25.11.2016, jeweils 09.00 Uhr)
Auf die beigefügten Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung wird hingewiesen.

Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler

Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung.

Allgemeine Anordnungen der Präsidentin für das Landgerichtsgebäude:

- An jedem Verhandlungstag ist das Betreten des Landgerichts nur Personen gestattet, die sich vorher einer Durchsuchung ihrer Person und ihrer Sachen, insbesondere mitgeführter Taschen, unterzogen haben; Personen, die eine Kontrolle verweigern, werden – unter Feststellung ihrer Personalien – zurückgewiesen. Die Anordnung gilt nicht für gerichtsbekannte Personen und Vertreter der Medien, die sich als solche ausweisen.

- Ton-, Fernseh-, Rundfunk- und sonstige Bildaufnahmen sind im Landgericht wegen der örtlichen Verhältnisse (altes, verwinkeltes Gebäude mit engen Gängen) aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet. Soweit die Vertreter von Staatsanwaltschaft oder Rechtsanwälte als Verteidiger oder Nebenklägervertreter zur Äußerung bereit sind, können die Aufnahmen in der Eingangshalle des Landgerichts vor der Wachtmeisterei (ehemalige Hofkapelle) erfolgen.

Besondere Anordnungen der Vorsitzenden Richterin für den Sitzungssaal 40/II:

- Medienvertreter und Zuschauer erhalten 15 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass in den Sitzungssaal; dort ist für die Medienvertreter, die sich zur Berichterstattung angemeldet haben, auf der Pressebank ein Platz reserviert und als solcher gekennzeichnet. Andere Medienvertreter werden, sofern sie auf der Pressebank keinen Platz mehr finden, wie Zuhörer behandelt.

- Film- und Bildaufnahmen durch die Medienvertreter sind bis jeweils 5 Minuten vor Beginn des ersten Verhandlungstages im Sitzungssaal gestattet. Wehrt eine Person erkennbar ihre Aufnahme ab, so ist diese abzubrechen und sind weitere Aufnahmen zu unterlassen; Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten, insbesondere auch der Angeklagten, sind zu wahren.

- Vorbehaltlich einer anderen Anordnung der Vorsitzenden sind zu Beginn des ersten Verhandlungstages vor Aufruf der Sache Film- und Bildaufnahmen auch von den Mitgliedern der Strafkammer im Sitzungssaal gestattet; die Aufnahmen sind mit Aufruf der Sache zu beenden. Diese Anordnung gilt entsprechend für den Tag der Urteilsverkündung, sofern diese an einem eigenen Verhandlungstag erfolgt.

- Tragbare Computer (Laptops) dürfen von Medienvertretern, denen ein reservierter Sitzplatz zugewiesen ist, verwendet werden, wenn die Geräte keine Vorrichtung für Ton- und/oder Bildaufzeichnungen haben; Netzstrom wird grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt.

- Im Übrigen – insbesondere auch bei Fortsetzungsterminen - sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal untersagt.