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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2 vom 13.01.17

Verfahren wegen versuchten Totschlags gegen den Angeklagten K. vor dem Schwurgericht beim Landgericht Passau

Am 17.01.2017 beginnt am Landgericht Passau vor dem Schwurgericht ein Prozess gegen einen 27jährigen Mann, dem vorgeworfen wird, im August 2011 mittels eines Messerstiches gegen den Kopf versucht zu haben, seine damalige Ehefrau zu töten. Weiter werden ihm mehrere Körperverletzungen zum Nachteil der damaligen Ehefrau bzw. einer Bekannten zur Last gelegt.
Es ist mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen. Die Kammer hat vorerst fünf Verhandlungstage angesetzt. Fortsetzungstermine sind der 23.1., 24., 30.1. und 31.1. 2017. Es sind etliche Zeugen sowie rechtsmedizinische und psychiatrische Gutachter geladen.
Auf die beigefügten Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung wird hingewiesen.


Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. PräsLG’in Kaiser-Leucht

Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung.

Allgemeine Anordnungen der Präsidentin für das Landgerichtsgebäude:

- An jedem Verhandlungstag ist das Betreten des Landgerichts nur Personen gestattet, die sich vorher einer Durchsuchung ihrer Person und ihrer Sachen, insbesondere mitgeführter Taschen, unterzogen haben; Personen, die eine Kontrolle verweigern, werden – unter Feststellung ihrer Personalien – zurückgewiesen. Die Anordnung gilt nicht für gerichtsbekannte Personen und Vertreter der Medien, die sich als solche ausweisen.

- Ton-, Fernseh-, Rundfunk- und sonstige Bildaufnahmen sind im Landgericht wegen der örtlichen Verhältnisse (altes, verwinkeltes Gebäude mit engen Gängen) aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet. Soweit die Vertreter von Staatsanwaltschaft oder Rechtsanwälte als Verteidiger oder Nebenklägervertreter zur Äußerung bereit sind, können die Aufnahmen in der Eingangshalle des Landgerichts vor der Wachtmeisterei (ehemalige Hofkapelle) erfolgen.

Besondere Anordnungen des Vorsitzenden Richters für den Sitzungssaal 40/II:

- Medienvertreter und Zuschauer erhalten 15 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass in den Sitzungssaal; dort ist für die Medienvertreter, die sich zur Berichterstattung angemeldet haben, auf der Pressebank ein Platz reserviert und als solcher gekennzeichnet. Andere Medienvertreter werden, sofern sie auf der Pressebank keinen Platz mehr finden, wie Zuhörer behandelt.

- Film- und Bildaufnahmen durch die Medienvertreter sind bis jeweils 5 Minuten vor Beginn des ersten Verhandlungstages im Sitzungssaal gestattet. Wehrt eine Person erkennbar ihre Aufnahme ab, so ist diese abzubrechen und sind weitere Aufnahmen zu unterlassen; Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten, insbesondere auch der Angeklagten, sind zu wahren.

- Vorbehaltlich einer anderen Anordnung des Vorsitzenden sind zu Beginn des ersten Verhandlungstages vor Aufruf der Sache Film- und Bildaufnahmen auch von den Mitgliedern der Strafkammer im Sitzungssaal gestattet; die Aufnahmen sind mit Aufruf der Sache zu beenden. Diese Anordnung gilt entsprechend für den Tag der Urteilsverkündung, sofern diese an einem eigenen Verhandlungstag erfolgt.

- Tragbare Computer (Laptops) dürfen von Medienvertretern, denen ein reservierter Sitzplatz zugewiesen ist, verwendet werden, wenn die Geräte keine Vorrichtung für Ton- und/oder Bildaufzeichnungen haben; Netzstrom wird grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt.

- Im Übrigen – insbesondere auch bei Fortsetzungsterminen - sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal untersagt.