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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 6 vom 22.06.17

Strafverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Schleusungen


Am Mittwoch, 28. Juni 2017, 9.00 Uhr, beginnt der Prozess gegen zwei Angeklagte rumänischer Staatsangehörigkeit, denen gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern in acht Fällen zur Last gelegt wird.
Die beiden Angeklagten wurden aufgrund von Europäischen Haftbefehlen im August 2016 in Rumänien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Ihnen wird vorgeworfen, als Leiter und Drahtzieher einer Schleuserorganisation, die von Budapest (Ungarn) aus agierte, im Zeitraum zwischen 18.07.2015 bis 25.08.2015 den Transport von insgesamt mindestens 247 Flüchtlingen nach Deutschland organisiert und dabei insgesamt einen Gewinn von ca. 123.500 € erwirtschaftet zu haben.
Für die Schleusungsfahrten sollen jeweils Fahrzeuge benutzt worden sein, die nicht für Personen-, sondern nur für Warentransporte geeignet waren. Auf den Ladeflächen der entsprechenden Transporter und Klein-Lkws sollen jeweils zwischen 22 und 42 Personen völlig ungesichert und unter äußerst beengten räumlichen Bedingungen befördert worden sein mit der Folge, dass sie erheblichen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt gewesen sein sollen. Teilweise hätten auch keine ausreichende Belüftungsmöglichkeiten für die fensterlosen Transporträume der Fahrzeuge bestanden.
Beide Angeklagte befinden sich in Untersuchungshaft.
Es ist mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen. Es wurden bereits neun Fortsetzungstermine bestimmt (07.07.2017, 20.07.2017, 26.07.2017, 02.08.2017, 04.08.2017, 09.08.2017, 10.08.2017 und 23.08.2017, jeweils 09:00 Uhr).
Zu den Verhandlungsterminen sind bislang 29 Zeugen sowie Dolmetscher für rumänisch und ungarisch geladen.

Auf die beigefügten Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung wird hingewiesen.

Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. PräsLG’in Kaiser-Leucht