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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 9 vom 11.07.17

Strafverfahren gegen Dominik R. wegen Mordes


Die zweite Strafkammer des Landgerichts Passau als Schwurgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Passau gegen den heute 23-jährigen Dominik R., dem vorgeworfen wird, am 27.10.2016 in Freyung seine Freundin getötet zu haben, zur Hauptverhandlung zugelassen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, gegen seine Freundin mehrfache heftige Messerstiche und –schnitte von vorn in Richtung des Hals- und Kopfbereichs geführt zu haben, die bis zur Halswirbelsäule gereicht haben sollen. Venöse Halsgefäße sollen vollständig durchsetzt, zwei Zähne stichbedingt abgetrennt worden sein, es soll zu Knochenabsplitterungen im Schädeldach und mehreren Durchtrennungen im Schulterbereich gekommen sein, die Getötete soll zudem tiefgreifende aktive Abwehrverletzungen am rechten und linken Handbereich erlitten haben. In der Folge soll die Geschädigte verblutet sein.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit der Getöteten, die sich im Schlafzimmer befunden habe, ausgenutzt habe. Ferner habe der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt, da er nicht habe hinnehmen wollen, dass die Getötete nicht ihn gewählt habe sondern eine neue Liebesbeziehung eingegangen sei, ihm sein Sohn entzogen werden und der neue Partner seine Vaterrolle einnehmen könnte. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb Anklage wegen Mordes erhoben.
Die zweite Strafkammer des Landgerichts Passau als Schwurgericht hat im Beschluss über die Eröffnung der Hauptverhandlung darauf hingewiesen, dass – abweichend von der Anklage - auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht kommen kann.
Der Angeklagte, der sich zur Sache bislang nicht geäußert hat, wurde am 19.11.2016 in Llorett de Mar / Spanien festgenommen und am 01.12.2016 nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
Die Eltern der Getöteten und deren Sohn wurden als Nebenkläger zum Verfahren zugelassen.
Der Prozess beginnt am 22.08.2017, 09.00 Uhr. Es ist mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen. Zur Hauptverhandlung sind vorerst 42 Zeugen und 4 Sachverständige geladen. Es wurden bereits 12 Fortsetzungstermine bestimmt (04.09.2017, 15.09.2017, 29.09.2017, 13.10.2017, 16.10.2017, 23.10.2017, 24.10.2017, 27.10.2017, 06.11.2017, 10.11.2017, 20.11.2017, 21.11.2017 – jeweils 09.00 Uhr.).
Wegen der Vielzahl der Presseanfragen ist beabsichtigt, ein Akkreditierungsverfahren durchzuführen. Hierzu wird zeitnah eine gesonderte Pressemitteilung veröffentlicht.

Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler