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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 10 vom 20.07.2018

Urteil im Strafverfahren gegen Elisabeth W. wegen versuchten Mordes gesprochen

Das Schwurgericht des Landgerichts Passau verurteilte heute die Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung


zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren.

Der Haftbefehl blieb aufrechterhalten.

Die Angeklagte hatte zwischen Ende Juli 2017 und Ende August  2017 nach Überzeugung des Gerichts ihrem  Ehemann bis zu 140 Tabletten eines Blutverdünnungsmittels heimlich zugeführt, sodass dieser lebensgefährlich erkrankte.

Das Gericht bejahte die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe.

Die Angeklagte legte zwischenzeitlich gegen das Urteil Revision ein.


Für die Pressestelle des Landgerichts


gez. Kaiser-Leucht

Präsidentin des Landgerichts