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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 11 vom 04.10.2018

Verfahren vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts gegen sechs Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge u.a.

Am Donnerstag, 8. November 2018 beginnt vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Passau eine Hauptverhandlung gegen sechs Angeklagte zwischen 15 und 25 Jahren.

Den Angeklagten liegt nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Passau zur Last, am 16. April 2018 in einer Fußgängerunterführung in Passau an einer tätlichen Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein, in deren Verlauf der damals 15-jährige Schüler K. so schwer verletzt wurde, dass er kurze Zeit später verstarb.

Das Geschehen soll damit begonnen haben, dass der später Getötete und einer der Angeklagten, der 16-jährige Jugendliche R., gegen 18:00 des 16.4.2018 zu einer zuvor verabredeten körperlichen Auseinandersetzung („1 gegen 1“) aufeinandertrafen. Anwesend  waren neben den Angeklagten noch ca. 20 weitere Personen, die zuvor unter anderem von einem der Mitangeklagten, einem 17-jährigen Jugendlichen, über soziale Medien über den geplanten „Kampf“ informiert und zum Erscheinen aufgefordert worden sein sollen. Dieser  Jugendliche soll zuvor auch über „WhatsApp“-Kommunikation dazu beigetragen haben, dass  der Kampf zwischen den beiden Jugendlichen vereinbart wurde.

Nach anfänglichen Tätlichkeiten zwischen R. und K. sollen sich schließlich weitere Angeklagte in die Auseinandersetzung eingemischt haben. Insgesamt sollen letztlich vier der Angeklagten den Geschädigten K. mit Schlägen und Tritten traktiert haben. Derjenige Angeklagte, der zuvor  an der Organisation der Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein soll, soll durch Zurufe diese  vier Personen angefeuert haben. Ein weiterer, damals bereits erwachsener Angeklagter soll zwar selbst nicht tätlich eingegriffen haben, ihm legt die Anklage jedoch zur Last, dass er vor Beginn der Auseinandersetzung verbal deren „Leitung“ übernommen  und dann nicht eingegriffen habe, als mehrere Personen auf K. einschlugen. Zudem soll dieser Angeklagte versucht haben, anwesende Zeugen durch Drohungen von einer Aussage bei der Polizei abzuhalten.

Der 15-jährige  K. verlor schließlich das Bewusstsein und verstarb um 19:32 Uhr im Klinikum Passau. Laut dem rechtsmedizinischen Gutachten kam es bei K. zu einer Bluteinatmung und zum Erstickungstod.

Wegen dieses Sachverhalts legt die Staatsanwaltschaft den Angeklagten insbesondere Körperverletzung mit Todesfolge zur Last, wobei es sich bei einem der Angeklagten insoweit um Beihilfe gehandelt habe.  Außerdem sollen sich alle Angeklagten zugleich der Beteiligung an einer Schlägerei schuldig gemacht haben, einer der Angeklagten darüber hinaus der versuchten Nötigung.

Hinsichtlich zweier Angeklagter erhebt die Staatsanwaltschaft noch weitere Tatvorwürfe: Einer der Angeklagten  soll bei seiner Festnahme einen tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigungen begangen haben; ein weiterer Angeklagter soll bei einer anderen Gelegenheit eine Schusswaffe geführt und durch eine weitere Tat eine  gefährliche Körperverletzung begangen haben.

Für das Verbrechen einer Körperverletzung mit Todesfolge sieht das Gesetz für erwachsene Straftäter Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren vor. Für die jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten gelten abweichende Regeln.

Es wurden bislang 12 Hauptverhandlungstermine festgesetzt: 08.11, 14.11., 15.11., 22.11., 23.11., 29.11., 6.12., 7.12., 12.12. und 19.12.2018 sowie 9.1.und 17.1.2019, Beginn jeweils 09:00 Uhr.

Für Medienvertreter, die sich zur Berichterstattung anmelden, wird – im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten – ein Sitzplatz reserviert.
Einzelheiten und  Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung werden noch bekannt gegeben.
 

Für die Pressestelle des Landgerichts

gez. Wagner-Humbach
Richterin am Landgericht

Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung

Verfahren vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts gegen sechs Angeklagte; vgl. Pressemitteilung 11/2018

Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung


Besondere Anordnungen der Vorsitzenden Richterin
für den Sitzungssaal 40/II am 08.11.2018 und zu allen Fortsetzungsterminen:


I. Sitzungssaal

- Medienvertreter und Zuschauer erhalten ab 30 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass in den Zuschauerraum des Sitzungssaals.

- Medienvertreter und Zuschauer haben ein Ausweisdokument mitzuführen; Presseausweis ist ausreichend. Neben den allgemeinen Einlasskontrollen am Eingang zum Gerichtsgebäude  können allgemeine oder stichprobenartige Kontrollen am Eingang des Sitzungssaales angeordnet werden.

- Für die Medienvertreter, die sich aufgrund der Pressemitteilung 11/2018 bis heute, 02.11.2018, 12:00 Uhr,  zur Berichterstattung angemeldet haben, ist jeweils ein personalisierter Platz reserviert und als solcher gekennzeichnet. Die weiteren Plätze in den ersten beiden Sitzreihen im Zuschauerraum sind ebenfalls (unbenannt) für Medienvertreter reserviert.  Weitere Medienvertreter werden, sofern sie auf den Pressebänken keinen Platz mehr finden, wie Zuhörer behandelt. Plätze in den reservierten Reihen, die nicht bis fünf Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung von Medienvertretern belegt sind, werden für Zuschauer freigegeben.

- Es werden nur so viele Medienvertreter und Zuschauer zugelassen, wie im Zuschauerbereich Sitzplätze vorhanden sind. Eine Reservierung von Sitzplätzen für später eintreffende Zuschauer ist nicht zulässig. Verlassen Zuhörer den Sitzungssaal, können eine entsprechende Anzahl wartender Zuschauer eingelassen werden.

- Weder für Medienvertreter noch für Zuschauer ist der Aufenthalt in dem Bereich des Sitzungssaals gestattet, der durch eine Schranke vom Zuschauerraum getrennt ist.

II. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen; Mediale Berichterstattung

- Film- und Bildaufnahmen durch die Medienvertreter sind bis zum Beginn der Hauptverhandlung im Sitzungssaal gestattet. Die Wahrung von Persönlichkeitsrechten der Prozessbeteiligten, insbesondere auch der Angeklagten, obliegt der eigenen Verantwortung der Medienvertreter. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei vier der sechs Angeklagten um Jugendliche handelt.

- Vorbehaltlich einer anderen Anordnung der Vorsitzenden sind zudem zu Beginn der Hauptverhandlung vor Aufruf der Sache Film- und Bildaufnahmen auch von den Mitgliedern der  Strafkammer  im  Sitzungssaal  gestattet; die Aufnahmen sind mit Aufruf der Sache zu beenden.

- Tragbare Computer (Laptops, Tablets) dürfen von Medienvertretern verwendet werden, wenn die Geräte keine Vorrichtung für Ton- und/oder Bildaufzeichnungen haben; Netzstrom kann grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt werden.

- Im Übrigen sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal untersagt.

Passau, 2.11.2018

Gez.
Raab-Gaudin
Vizepräsidentin des Landgerichts