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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 3 vom 14.03.2018

Anklage zum Landgericht wegen unerlaubten Betreibens von Anlagen

Die Staatsanwaltschaft Passau hat gegen den Verantwortlichen einer Recyclingfirma Anklage erhoben wegen unerlaubten Betreibens von Anlagen und Verursachens von Lärm.


 Der Angeschuldigte soll Anlagenteile und Nebeneinrichtungen ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigungen genutzt haben und diese trotz Stilllegungsanordnung seitens des Landratsamtes weiter betrieben haben. Er habe sich um die gesetzlichen Vorgaben insbesondere im Immissionsschutzrecht,  im Arbeitsschutz und im Brandschutz nicht gekümmert. Dabei sollen erhebliche Immissionen in Form von Lärm, Geruch, Abfallverfrachtung und Produktionsabwässern  sowie auch Verkehrsbeeinträchtigungen erfolgt sein.
Die Anklage ist an den Verteidiger zur Stellungnahme zugestellt, über die Zulassung der Anklage ist noch nicht entschieden.

Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Kaiser-Leucht, Präsidentin des Landgerichts