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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2 vom 15.01.2019

Urteil im Strafverfahren gegen Elisabeth W. wegen versuchten Mordes ist rechtskräftig

In der am 20.07.2018 endenden Hauptverhandlung hatte das Schwurgericht Elisabeth W. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer  Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt.

Die Angeklagte hatte zwischen Ende Juli 2017 und Ende August  2017 nach Überzeugung des Gerichts ihrem  Ehemann bis zu 140 Tabletten eines Blutverdünnungsmittels heimlich zugeführt, um bei ihm tödliche Blutungen auszulösen. Der Ehemann erkrankte lebensgefährlich, überlebte aber.

Das Urteil ist nun rechtskräftig. Die Revision der Angeklagten wurde mit  Beschluss des  1. Strafsenates des Bundesgerichtshofes vom 09.01.2019 als unbegründet verworfen.


Für die Pressestelle des Landgerichts

gez. Kaiser-Leucht,
Präsidentin des Landgerichts