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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2 vom 21.02.2020

Bewährungswiderruf gegen Dominik R. wegen Diebstahls mit Waffen rechtskräftig


Gegen den vom Schwurgericht des Landgerichts Passau am 20.11.2017 wegen Totschlags verurteilten Dominik R. (vgl. Pressemitteilungen Nr. 9/17, 1/18) war etwa 4 Monate vor Begehung des abgeurteilten Tötungsdelikts von der Berufungskammer des Landgerichts Passau eine Jugendstrafe von 2 Jahren wegen Diebstahls mit Waffen in mehreren Fällen und anderer Delikte verhängt worden.
Diese Strafe war damals zur Bewährung ausgesetzt worden. Das Landgericht Passau hat diese Aussetzung zur Bewährung mit Beschluss vom 14.11.2019 widerrufen. Der Widerruf wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 13.02.2020 bestätigt und ist damit rechtskräftig.Für die Pressestelle des Landgerichts

gez. RiLG Kristin Wendler