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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 4 vom 18.03.2020

Urteil im Verfahren wegen versuchten Mordes

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Passau als Schwurgericht hat heute das Urteil im Verfahren wegen versuchten Mordes in Berchtesgaden verkündet (zum Sachverhalt vgl. Pressemitteilung Nr. 3/2020 vom 03.03.2020).

Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens seit der Aufhebung des 2. Urteils des Landgerichts Traunstein und erneuter Zurückverweisung, nunmehr an das Landgericht Passau wurde festgestellt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben auf Rechtsmittel verzichtet.

Das Schwurgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte freiwillig von einem versuchten Tötungsdelikt zurückgetreten ist. Nach den Feststellungen des Schwurgerichts hatte der Angeklagte nach seiner Vorstellung noch nicht alles Erforderliche unternommen, um die Tötung der Geschädigten zu vollenden. Sich dessen bewusst, hat er freiwillig die weitere Tatausführung aufgegeben. Insbesondere ist das Gericht zu der Überzeugung gekommen, dass die helfende Nachbarin für den Angeklagten kein Hindernis für die weitere Tatausführung darstellte. Auch war der Angeklagte bereits entdeckt, so dass Angst vor Entdeckung nicht zur Aufgabe der weiteren Tatausführung führte. Der freiwillige Rücktritt bewirkt, dass der Angeklagte hinsichtlich des versuchten Tötungsdelikts straflos bleibt. Es verblieb daher bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Weil der Angeklagte im Affekt handelte und zudem mit der Geschädigten einen Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt hatte, ging das Schwurgericht von einem minderschweren Fall aus.

Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler