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Landgericht Passau

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Pressemitteilung 9 vom 28.10.20

Urteil im Verfahren wegen Tötung auf Verlangen

Pressemitteilung Nr. 9/2020 vom 28.10.2020
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Urteil im Verfahren wegen Tötung auf Verlangen
(vgl. auch Pressemitteilung Nr. 8/2020 vom 06.10.2020
 Az: 2 Ks 13 Js 10908/19)


Die 2. Große Strafkammer als Schwurgericht hat heute die 24-jährige Angeklagte wegen Tötung auf Verlangen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler