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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2 vom 05.05.21

Urteil gegen Passauer Wirt rechtskräftig

Mit Berufungsurteil der 1. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Passau vom 15.12.2020 war ein Passauer Wirt wegen versuchter Erpressung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt worden. Gemeinsam mit einem Mitangeklagten, der ebenfalls wegen versuchter Erpressung verurteilt wurde (Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten), soll der Angeklagte vom Geschädigten 70.000 € gefordert haben, damit er im Gegenzug sich an eine vom Geschädigten begangene Bedrohung vor Gericht nicht mehr genau erinnere. Dem Geschädigten drohte bei erneuter Verurteilung der Widerruf von Bewährungsstrafen. Dies wussten der Angeklagte und der Mitangeklagte.

Der geständige Mitangeklagte hatte das Urteil des Landgerichts akzeptiert. Der Angeklagte hatte sich gegen das Urteil mit dem Rechtsmittel der Revision gewandt.

 

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 15.04.2021 einstimmig die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

 

 

Kristin Wendler, Richterin am Landgericht