Information und Service
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Beauftragungen der Staatsanwaltschaft Ansbach im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
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Über die Internetseite www.justiz-auktion.de versteigern Gerichte, Staatsanwaltschaften, Gerichtsvollzieher und Kommunen in Deutschland und Gerichtsvollzieher der Republik Österreich Gegenstände nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts.
Versteigert werden vorallem beschlagnahmte, eingezogene und ausgesonderte Sachen der Staatsanwaltschaften, von Gerichtsvollziehern im Wege derZwangsvollstreckung gepfändete Sachen sowie Räumungsgut und Fundsachen.
Nähere Informationen finden Sie in dem nachstehend verlinkten Flyer und auf der Internetseite www.justiz-auktion.de.