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Staatsanwaltschaft Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 1 vom 31.10.2018

Maibaumunglück - Einstellung des Verfahrens

Am 30.04.2018 gegen 17.15 Uhr brach in der Marktstraße in Wettelsheim die Spitze des dort aufgestellten Maibaums ab, stürzte zu Boden und verletzte dabei die dort auf einer Bierbank sitzende 29-jährige Frau so schwer am Kopf, dass sie hieran noch an der Unglücksstelle verstarb. Ein daneben sitzendes dreijähriges Kind wurde von der herabgestürzten Baumspitze leicht am rechten Arm und am Bauch verletzt. Der Baum war zuvor am 27.04.2018 im Stadtwald Treuchtlingen gefällt und danach zu einer neben der Unglücksstelle liegenden Scheune transportiert worden. Er wurde durch eine Fachfirma mittels eines Telekranes aufgestellt. Die Länge des Baumes (ohne aufgesetzte Spitze) betrug 29 Meter, mit aufgesetzter Spitze war er 33 Meter hoch.


Die Staatsanwaltschaft Ansbach leitete ein Ermittlungsverfahren ein, um zu klären, ob im Zusammenhang mit dem Abbrechen der Baumspitze ein Verschulden Dritter vorliegt, insbesondere ob der Baum eine Vorschädigung hatte oder ob er beim Fällen oder Bearbeiten einen Schaden erlitten hatte, der äußerlich erkennbar war. Hierzu wurde ein Sachverständiger für Baumpflege und Verkehrssicherheit von Bäumen mit den entsprechenden Untersuchungen beauftragt. Der Sachverständige führte unter anderem Ortstermine an der Unglücksstelle und am Fällort durch, begutachtete den zerbrochenen Stamm und führte umfangreiche technische Untersuchungen sowie Probeentnahmen zur Beurteilung der Holzstruktur durch. Auch nahm er Berechnungen zur Windkraft, Wiege- und Widerstandsmomenten vor.


Der Sachverständige kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Baum mit einem seltenen Pilz an einer ungewöhnlichen Stelle befallen gewesen sei. Dabei sei es zu einer sehr frühen Strukturschädigung des Holzes gekommen, die noch nicht sichtbar gewesen sei und die in außergewöhnlicher Weise nur die Zellulose betroffen habe. Bei der Lagerung und der schonenden Aufstellung des Baumes sei die hälftige Festigkeitminderung des Stammes nicht bemerkbar gewesen, da keine rissgegensätzlichen Kräfte gewirkt hätten. Erst der am Unglücktag schwach wehende Wind habe die Bruchleiste so beansprucht, dass die Baumspitze abgebrochen sei.


Aufgrund dieser Feststellungen war der Maibaumunfall in Wettelsheim ein nicht vorhersehbarer und von den mit dem Fällen und Aufstellen des Baumes Beteiligten auch nicht vermeidbarer Unglücksfall, bei dem mehrere äußert unwahrscheinliche Umständen zusammengetroffen sind. Das Ermittlungsverfahren wurde daher eingestellt.


Michael Schrotberger
Oberstaatsanwalt
als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach