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Staatsanwaltschaft Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 1/2021 vom 24.02.2021

Ermittlungen gegen Impfarzt wegen des Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat gegen einen Arzt, der als Impfarzt für das Landratsamt Ansbach tätig war, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung eingeleitet. Ihm liegt zur Last, die Ehefrau eines Hausarztes in Wassertrüdingen entgegen der Corona- Impfverordnung auf Betreiben des Hausarztes geimpft zu haben.

Der Mediziner hatte, um die nicht vorgesehene Impfung der Frau zu ermöglichen, aus einer Ampulle des Impfstoffes der Firma Biontech eine siebte Dosis entnommen. Nach einer der Staatsanwaltschaft Ansbach vorliegenden Stellungnahme eines neutralen verantwortlichen Impfarztes ist bei dieser Vorgehensweise nicht gesichert, dass alle aus der Ampulle entnommenen Impfdosen auch den vorgeschriebenen Wirkstoffgehalt erreichen.

Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass die geimpften Patienten nur in eine ordnungsgemäße Impfung eingewilligt haben, besteht der Verdacht, dass der Impfarzt vorsätzliche Körperverletzungen zum Nachteil der Patienten begangen hat. Ein Hausarzt aus Wassertrüdingen soll den beschuldigten Arzt dazu veranlasst haben, entgegen der zu diesem Zeitpunkt gültigen Impfreihenfolge nach der Corona-Impfverordnung auch seine Ehefrau zu impfen. Um diesen Vorgang zu verschleiern, soll dann die tatsächlich erfolgte Impfung und auch die Verabreichung der Zweitimpfung nicht registriert worden sein.
Die Ermittlungen wurden aufgrund einer Mitteilung des Landratsamtes Ansbach eingeleitet.