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Staatsanwaltschaft Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 1/2024 vom 03.04.2024

Unfall mit Fahrerflucht am 3. August 2022 bei Münchzell – Staatsanwaltschaft Ansbach erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat im Ermittlungsverfahren wegen eines Unfalls auf der Staatsstraße 2246 bei Münchzell im August 2022 gegen den 74 Jahre alten Kraftfahrzeugführer Anklage u.a. wegen versuchten Mordes erhoben.



Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass der Angeschuldigte am 3. August 2022 gegen 21.00 Uhr mit seinem Geländewagen Suzuki Jimny auf der Staatsstraße 2246 in Richtung Kleinhaslach zwischen den Ortsteilen Münchzell und Kehlmünz mit einer Geschwindigkeit von ca. 70 km/h fuhr und dabei eine vor ihm am rechten Fahrbahnrand in gleiche Richtung fahrende Radfahrerin übersah, auf die er ohne vorherige Brems- oder Ausweichreaktion mit seinem Fahrzeug auffuhr.

Hierdurch wurde die Radfahrerin von ihrem Rad gehoben und nach einer Kollision mit dem Geländewagen in den Straßengraben geschleudert. Diese erlitt dadurch u.a. eine schwere Wirbelsäulenverletzung und eine schwere Gehirnerschütterung, deren Folgen bis heute nicht abgeklungen sind.

 Der Angeschuldigte entfernte sich von der Unfallörtlichkeit, ohne sich um die verletzte Radfahrerin zu kümmern oder den Rettungsdienst bzw. die Polizei zu verständigen. Die Staatsanwaltschaft ist auf Grundlage eingeholter Sachverständigengutachten überzeugt, dass der Angeschuldigte den Unfall wahrgenommen und auch die Möglichkeit schwerster bis hin zu tödlichen Verletzungen in Betracht gezogen hat, er jedoch bei seiner Unfallflucht mit dem Ziel handelte, sich der Verantwortung für den von ihm verursachten Unfall zu entziehen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen versuchten Mord zur Verdeckung einer anderen Straftat sowie daneben eine fahrlässige Körperverletzung und ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ansbach hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem 10 Zeugen, 2 Sachverständige sowie mehrere Ärzte für die Tatfolgen benannt. Der Führerschein des Angeschuldigten ist seit 11.08.2022 sichergestellt.