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Staatsanwaltschaft Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 6 vom 23.09.2025

Staatsanwaltschaft Ansbach erhebt Anklage wegen Beschädigung einer israelischen Flagge in der Silvesternacht

Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat gegen 4 Jugendliche im Alter zwischen 15 und 16 Jahren (zur Tatzeit) wegen des Verdachts der Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten Anklage zum Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Ansbach erhoben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen, welche in enger Koordination mit dem Staatsschutzkommissariat der KPI Ansbach geführt wurden, besteht der Verdacht, dass die vier Jugendlichen in der Silvesternacht 2024/2025 die am alten Rathaus am Martin-Luther-Platz in Ansbach angebrachte Flagge des Staates Israel dadurch beschädigten, dass sie diese mit Feuerwerkskörpern beschossen. Dadurch kam es zu mehreren Brandmalen an der Flagge. Zudem versuchte einer der Jugendlichen erfolglos, die Flagge herunterzureißen. Die Flagge wurde zu Beweiszwecken sichergestellt.

Für die Strafverfolgung der Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten ist zwingend erforderlich, dass der betroffene Staat sein Strafverlangen erklärt. Diese Erklärung des israelischen Generalkonsulats für Süddeutschland ging über das Auswärtige Amt Anfang August bei der Staatsanwaltschaft ein.

Zum Nachweis der Tat hat die Staatsanwaltschaft 9 Zeugen benannt. Da alle Angeschuldigten zu den Tatzeitpunkten unter 18 Jahre alt waren, würde im Fall der Zulassung der Anklage die Hauptverhandlung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Die Ermittlungen richteten sich zudem gegen drei weitere Jugendliche, denen eine Tatbeteiligung jedoch nicht mit der zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte, weshalb das Verfahren gegen sie eingestellt wurde.