Pressemitteilung 8 vom 07.11.2025
Wels im Brombachsee durfte geangelt werden
Das aufgrund mehrerer Anzeigen wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gegen einen Polizeibeamten sowie einen Angler im Zusammenhang mit der Tötung eines Welses im Brombachsee am 20.06.2025 geführte Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von folgendem Sachverhalt aus:
Am 20.06.2025 gegen 17:00 Uhr wurde der Wasserwacht mitgeteilt, dass mehrere Badegäste im Brombachsee von einem Wels gebissen worden seien und medizinisch behandelt werden würden. Die Mitglieder der Wasserwacht versuchten daraufhin, die Badegäste am Betreten des Sees zu hindern, was einige Badegäste jedoch missachteten. Aufgrund dessen rief die Wasserwacht die Polizeiinspektion Weißenburg hinzu. Bis zum Eintreffen der Polizei stieg die Meldung der gebissenen Personen auf sechs an. Der beschuldigte Polizeibeamte wurde von der Wasserwacht zu der Badeplattform, an der sich die Angriffe des Welses ereignet hatten, gefahren, und suchte die Wasseroberfläche nach dem Tier ab. Als er es unter der Wasseroberfläche erblickte, gab er drei Schüsse aus seiner Dienstwaffe ins Wasser in Richtung des Welses ab. Nachdem der Wels abtauchte, jedoch kurz darauf erneut erschien, fing ein hinzugezogener Angler den Wels. Nachdem der Angler den Fisch aus dem Wasser gezogen hatte, erlegte er ihn fachgerecht. Eine Untersuchung des Fisches ergab, dass keiner der drei von dem Polizeibeamten abgegebenen Schüsse den Fisch getroffen hatte.
Gemäß den bayerischen fischereirechtlichen Bestimmungen unterliegen Welse weder einer gesetzlichen Schonzeit noch einem Mindestmaß als Voraussetzung für deren Fang. Eine gesetzliche Einschränkung hinsichtlich des Fangs und der Entnahme von Welsen besteht somit nicht. Dementsprechend war keine Strafbarkeit des Anglers festzustellen.
Auch der Polizeibeamte hat sich nicht strafbar gemacht. Schussverletzungen an dem Tier wurden nicht festgestellt. Daneben waren die ergriffenen Maßnahmen nach Bewertung der Gesamtsituation zur Abwehr der von dem Wels ausgehenden Gefahr gerechtfertigt, um die Verletzung weiterer Badegäste zu verhindern.