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Staatsanwaltschaft Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 1/2026 vom 17.07.2026

Staatsanwaltschaft Ansbach erhebt Anklage im Verfahren wegen Schüssen auf Sondereinsatzkommando in Absberg

Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat gegen zwei zur Tatzeit 23 und 24 Jahre alte türkische Staatsangehörige wegen des Verdachts des versuchten Mordes Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ansbach erhoben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen, welche in enger Kooperation mit der KPI Ansbach geführt wurden, besteht der Verdacht, dass sich die Angeschuldigten mit mehreren weiteren nicht an der Tat beteiligten Personen am Nachmittag des 27.01.2026 in einer Ferienwohnung in Absberg (Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen) aufhielten. Im Zuge der Ermittlung vorausgegangener Straftaten sollte die Ferienwohnung durch Spezialkräfte der Polizei unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth durchsucht werden.

Noch bevor die Durchsuchung beginnen konnte, entdeckten die beiden Angeschuldigten die polizeilichen Einsatzkräfte, weshalb sie den von ihnen mitgeführten Pkw bestiegen und die Flucht antraten. Dabei rammte der 23-jährige Fahrer ein polizeiliches Zivilfahrzeug und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit davon. Der 24-jährige Beifahrer gab auf die beiden verfolgenden zivilen Polizeifahrzeuge aus dem Fenster der Beifahrertüre einen gezielten Schuss auf das vordere Polizeifahrzeug ab. Im weiteren Fahrtverlauf folgten 5 Schüsse in Richtung des Einsatzfahrzeuges, wobei ein Schuss die Motorhaube traf und durchschlug. Die Fluchtfahrt mit weit überhöhter Geschwindigkeit (innerorts bis zu 140 km/h) endete nach ca. 20 km an einem Kreisverkehr in Weißenburg i.Bay. infolge eines Unfalls mit einem unbeteiligten Fahrzeug.

Es bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass die beiden Tatbeteiligten Mitglieder krimineller Vereinigungen sind. Die Schüsse erfolgten mutmaßlich in der Absicht, die weitere Verfolgung durch die Tötung der Einsatzkräfte zu unterbinden, zuvor begangenen Straftaten der Angeschuldigten, insbesondere den Handel mit Haschisch, zu verdecken und einem weiteren Bandenmitglied, das sich in der Ferienwohnung aufgehalten hatte, die Flucht zu ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft sieht entsprechend das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht als erfüllt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Zum Nachweis der Tat hat die Staatsanwaltschaft 15 Zeugen benannt. Das Landgericht Ansbach hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden.