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Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Pressemitteilung 48 vom 24.10.2018

Die Strafe folgt auf dem Fuße – Verkehrssünder zu Geldstrafe verurteilt

Gemeinsame Presserklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

BESSENBACH, LKR. ASCHAFFENBURG. Ohne Führerschein war am Montagabend ein 33-Jähriger mit seinem Pkw auf der A3 unterwegs. Autobahnfahnder zogen das Fahrzeug aus dem Verkehr und stellten im Innenraum neben etwas Marihuana auch ein Messer und eine Machete sicher. Zudem hatte der Beschuldigte seinen Pkw offenbar am Morgen vollgetankt, ohne die fällige Tankrechnung zu bezahlen. Nur einen Tag später wurde der Mann von einem Strafrichter des Amtsgerichts Aschaffenburg zu einer Geldstrafe verurteilt.

Gegen 22.00 Uhr war ein Peugeot mit niederländischer Zulassung ins Visier einer uniformierten Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Aschaffenburg-Hösbach geraten. Die Beamten zogen das Fahrzeug im Bereich der Anschlussstelle Bessenbach / Waldaschaff aus dem Verkehr und nahmen den Fahrer sowie den Fahrzeuginnenraum genauer unter die Lupe.

Wie sich herausstellte, ist der 33-Jährige am Steuer nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Bei der Durchsuchung des Pkw fielen den Verkehrspolizisten eine geringe Menge Marihuana, ein Einhandmesser sowie eine Machete in die Hände. Zudem hatte der 33-Jährige seinen Peugeot am Montagmorgen an der Rastanlage Spessart-Süd betankt und war nach dem Tankvorgang weitergefahren, ohne die fällige Rechnung zu begleichen.

Die Beamten brachten den Tatverdächtigen zur Dienststelle. Den Rest der Nacht verbrachte der 33-Jährige nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg in einem Haftraum, bevor er dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Aschaffenburg vorgeführt wurde. Von dort aus wurde der Mann im beschleunigten Verfahren direkt der Hauptverhandlung zugeführt. Ein Richter verurteilte ihn schließlich nur einen Tag nach der Kontrolle wegen dreifachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Unterschlagung und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe. Der Verurteilte erklärte sich mit der formlosen Einziehung des Einhandmessers und der Machete einverstanden.