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Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Pressemitteilung 62 vom 27.12.2018

Verdacht des versuchten Totschlags – Ermittlungsrichter erlässt Haftbefehl

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 27.12.2018

ERLENBACH AM MAIN, LKR. MILTENBERG. Gegen den 28-Jährigen, der dringend verdächtig ist, am ersten Weihnachtsfeiertag auf seinen Bekannten geschossen zu haben, hat ein Ermittlungsrichter am Donnerstagnachmittag Haftbefehl erlassen. Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ermitteln gegen den Mann wegen des Verdachts des versuchten Totschlags.

Wie bereits berichtet, war am Abend des ersten Weihnachtsfeiertags ein 41-Jähriger im Zuge einer Auseinandersetzung in der Kolpingstraße von einem Projektil getroffen und dadurch schwer, dem Sachstand nach jedoch nicht lebensbedrohlich, verletzt worden. Bei den folgenden Ermittlungen kristallisierte sich ein 28-Jähriger mit deutscher Staatsangehörigkeit als dringend Tatverdächtiger heraus. Der Mann, der aktuell offenbar ohne festen Wohnsitz ist, war jedoch bereits vor dem Eintreffen der ersten Streifenbesatzung vom Tatort geflüchtet.

Die Polizei leitete umfangreiche Fahndungsmaßnahmen in die Wege, um eine zeitnahe Festnahme des Flüchtigen zu ermöglichen. Nachdem die Voraussetzungen für eine Öffentlichkeitsfahndung vorlagen, wurden am Mittwochnachmittag auch der Name und ein Foto vom Tatverdächtigen veröffentlicht und die Bevölkerung um Mithilfe bei der Fahndung gebeten.

Am Donnerstagabend, gegen 18.15 Uhr, stellte sich der Gesuchte schließlich freiwillig. Er kam gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt zur Polizeiinspektion Aschaffenburg. Der 28-Jährige äußerte sich bislang nicht zum Tatvorwurf. Er gab jedoch das Versteck der mutmaßlichen Tatwaffe preis, die in der Folge in einem Gebüsch am Ortsrand von Erlenbach aufgefunden und sichergestellt werden konnte. Es handelt sich um einen Revolver. Über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügt der Beschuldigte nicht.

Der Tatverdächtige, der in der Vergangenheit unter anderem auch wegen Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten ist, verbrachte die folgende Nacht in einer Arrestzelle. Er wurde am Donnerstagnachmittag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft wegen des dringenden Verdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe anordnete. Nach der Eröffnung des Haftbefehls wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Die umfangreichen Ermittlungen hinsichtlich des exakten Tatablaufs und zu den Hintergründen der Tat dauern nach wie vor an und werden von der Kriminalpolizei Aschaffenburg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg geführt.