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Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Pressemitteilung 29 vom 02.07.2019

Protestaktion vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Seit dem Vormittag des 02.07.2019 führt eine Frau vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg eine Protestaktion durch. Mittels handgeschriebener Schilder gibt sie zu erkennen, dass sie sich als Opfer der Justiz sehe und einen Hungerstreik durchführen wolle. Nachdem die Protestierende ein Gesprächsangebot des Leitenden Oberstaatsanwalts zur Klärung des Sachverhalts zunächst abgelehnt hatte, kam es dann doch noch am frühen Nachmittag des 02.07.2019 zu diesem Gespräch im Justizgebäude.

Hintergrund der Aktion ist eine Sexualstraftat. Einer Person aus dem Umfeld der Protestierenden liegt schwerer sexueller Missbrauch zum Nachteil einer Tochter der Protestierenden zur Last. Die den Beschuldigten belastenden Angaben des geschädigten Kindes werden durch aussagekräftige objektive Beweismittel gestützt. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Protestierende hat bei dem geführten Gespräch zum Ausdruck gebracht, dass sie mit ihrer Aktion vor allem erreichen wolle, den Beschuldigten wieder in der Justizvollzugsanstalt besuchen zu dürfen. Der Beschuldigte hatte versucht, mit einem Brief aus der Untersuchungshaft die Protestierende aufzufordern, seinen Computer auf „entlastende“ Bilder zu sichten. Da der Verdacht bestand, dass der Beschuldigte tatsächlich verdeckt die Löschung belastender Bilder erreichen wollte, wurde der Brief beschlagnahmt und eine Durchsuchung durchgeführt. Tatsächlich wurde bei dieser Durchsuchung festgestellt, dass kinderpornographisches Material auf dem Computer des Beschuldigten abgespeichert war. Der nunmehr Protestierenden wird daraufhin seit Anfang Juli keine Besuchserlaubnis für die Justizvollzugsanstalt mehr erteilt, da zu befürchten ist, dass der Beschuldigte auch zukünftig über die Protestierende die Beweislage manipulieren will.

Nachdem der Protestierenden in dem Gespräch erklärt worden war, dass die Besuchssperre aus dem genannten Grund aufrechterhalten werden muss, hat sie ihre Protestaktion fortgesetzt.