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Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Pressemitteilung 30 vom 04.07.2019

Bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt – 39-Jähriger nach mutmaßlicher Beziehungstat in U-Haft

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
vom 04.07.2019

HÖSBACH, LKR. ASCHAFFENBURG. Am Montagabend ist es im Innenhof eines
Mehrfamilienhauses zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern
gekommen. Dabei soll ein 39-Jähriger seinen Kontrahenten bis zur Bewusstlosigkeit
gewürgt haben. Der Tatverdächtige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.

Als es zum verbalen Streit zwischen einer 31-Jährigen und dem Tatverdächtigten
kam, soll ein anderer Bekannter der Frau dazwischen gegangen sein. Nach einem
kurzen Wortgefecht soll der 39-Jährige den anderen Mann tätlich angegriffen und ihn
in der Folge bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Erst nachdem mehrere
Anwohner auf die Situation aufmerksam geworden waren, habe der Tatverdächtige
von dem Geschädigten abgelassen. Er sei daraufhin mit seinem Pkw davongefahren.

Ersthelfer kümmerten sich bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes um den
bewusstlosen Geschädigten, der langsam wieder zu sich kam. Er musste in der
Folge in einem Krankenhaus behandelt werden. Dem Sachstand nach sind seine
Verletzungen nicht lebensbedrohlich.

Der Tatverdächtige wurde nach kurzer Fahndung durch die Aschaffenburger Polizei
an seiner Wohnadresse vorläufig festgenommen. Bei seiner Durchsuchung
entdeckten die Beamten eine kleine Menge Heroin. Darüber hinaus wurde bekannt,
dass er nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Der 39-Jährige blieb bis zum Folgetag
in Polizeigewahrsam, bevor er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
am Dienstagnachmittag dem Ermittlungsrichter vorgeführt wurde. Dieser ordnete die
Untersuchungshaft wegen des dringenden Verdachts der gefährlichen
Körperverletzung an.

Der Beschuldigte wurde nach der Eröffnung des Haftbefehls in eine
Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Gegen ihn wird nicht nur wegen gefährlicher
Körperverletzung, sondern auch wegen eines Verstoßes nach dem
Betäubungsmittelgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Die noch andauernden Ermittlungen in dem Fall werden von der Polizeiinspektion
Aschaffenburg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft geführt.