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Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Pressemitteilung 38 vom 14.08.2019

Geldabholer in Haft -Love-Scamming-Betrug aufgeflogen

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
vom 14.08.2019

LKR. MILTENBERG. Am Dienstag konnte ein Geldabholer in einem sogenannten
Love-Scamming-Betrugsverfahren von einem Mobilen Einsatzkommando in Baden-
Württemberg festgenommen werden. Die Kripo ermittelt in enger Abstimmung mit der
Staatsanwaltschaft Aschaffenburg.

Bereits Ende Juni nahm ein bislang unbekannter Täter über eine „Dating-App“
Kontakt mit einer 58-Jährigen auf. Bereits nach kurzer Zeit forderte der Unbekannte

86.000 Euro, die die Frau auf ein ausländisches Konto überweisen sollte. Der
Landkreisbewohnerin war die Masche derartiger Betrüger allerdings bekannt, sodass
sie das Geld nicht ins Ausland transferieren ließ, sondern die Polizei verständigte.
Die Kriminalpolizei Aschaffenburg übernahm die Ermittlungen in enger Abstimmung
mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. Zusammen mit der Geschädigten konnten
die Ermittler ein fingiertes Treffen arrangieren, bei dem am Dienstag nun ein 28jähriger
Ägypter von einem Mobilen Einsatzkommando der Polizei in Baden-
Württemberg festgenommen werden konnte.

Staatsanwaltschaft und Kripo führen neben dem Verfahren gegen den Geldabholer,
der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, auch noch Verfahren gegen die noch
unbekannten Hintermänner des Ägypters.

Bei Love-Scamming handelt es sich um eine Betrugsmasche im Internet. In Online-
Partnerbörsen oder auch in sozialen Netzwerken sind die Scammer auf der Suche
nach potenziellen Opfern. Ist ein Kontakt erst einmal hergestellt, werden diese mit
Liebesbekundungen und Aufmerksamkeit überhäuft – und zwar einzig und allein mit
dem Ziel, an das Geld der (meist) Frauen zu kommen. Denn die virtuellen Partner
geben beispielsweise vor, bei einer Geschäftsreise nach Westafrika in Geldnot
geraten zu sein. Oder sie benötigen Geld für eine wichtige Operation ihres Kindes
oder eines Angehörigen. Auch gestohlene Koffer und Pässe, unbezahlter Lohn oder
eine unbezahlte Hotelrechnung sollen das ahnungslose Opfer dazu bringen, Geld zu
überweisen.

Die Kripo Aschaffenburg mahnt hier zur besonderen Vorsicht, höhere Geldbeträge
an Personen zu überweisen, zu denen ausschließlich virtueller Kontakt besteht.
Letztlich ist nicht sicher, mit wem man es zu tun hat. Sollte ein Opfer erpresst
werden, rät die Polizei, nicht darauf einzugehen und Anzeige bei der Polizei zu
erstatten.