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Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Pressemitteilung 5 vom 01.02.2019

Kontrolle eines Reisebusses – Unfallflucht geklärt – Haftbefehl vollstreckt – Betäubungsmittel sichergestellt

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg


HÖSBACH, LKR. ASCHAFFENBURG. Die Kontrolle eines Reisebusses in der
Nacht von Montag auf Dienstag hat zur Aufklärung einer Unfallflucht, der
Vollstreckung eines Haftbefehls und der Sicherstellung von Marihuana und
Amphetamin geführt. Noch am Dienstag erließ der Ermittlungsrichter wegen des
Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einen Haftbefehl.

Der Reisebus befand sich gegen Mitternacht auf der Fahrt von Frankfurt in Richtung
Würzburg, als er auf der A 3 das Interesse der Polizei weckte. Anlass der Kontrolle
durch die Verkehrspolizei Aschaffenburg-Hösbach war die Ausschreibung des
Busses im Fahndungssystem der Polizei wegen einer am 23. Januar in Nürnberg
angezeigten Unfallflucht. Anhand der Aufzeichnungen des Kontrollgerätes konnten
die Spezialisten der Autobahnpolizei einen nicht im Bus befindlichen 63-jährigen
Fahrer des Unternehmens als Tatverdächtigen ermitteln.

Die Zeit der Ermittlungen nutzten weitere Beamte der Polizei und unterzogen die
Fahrgäste einer Kontrolle. Die Überprüfung einer 35-Jährigen führte zu einem
weiteren Fahndungstreffer in Form eines Vollstreckungshaftbefehls. Da die Frau
nicht über genügend Geld verfügte, um die Verhaftung abzuwenden, brachte die
Polizei sie in eine Justizvollzugsanstalt.

Aber auch ein Rucksack erregte das Interesse der Fahnder. Und das nicht zu
Unrecht, denn dort kamen rund 40 Gramm Marihuana und knapp 90 Gramm
Amphetamin zum Vorschein. Dank der Hartnäckigkeit der Polizisten konnte der
Rucksack anhand mehrerer Merkmale einem 20-Jährigen zugeordnet werden. Für
ihn bedeutete dies die vorläufige Festnahme.

Nach einer Nacht in der Haftzelle erfolgte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft
Aschaffenburg am Dienstag durch die Kripo die Vorführung beim Ermittlungsrichter.
Dieser folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ Haftbefehl aufgrund des
dringenden Tatverdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht
geringer Menge. Im Anschluss kam der 20-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt.

Die weiteren Ermittlungen hinsichtlich des Betäubungsmitteldelikts führt die Kripo
Aschaffenburg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft. Die weiteren Fälle
verblieben bei der Verkehrspolizei Aschaffenburg-Hösbach.