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Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Pressemitteilung 12 vom 03.03.2022

Nachtrag zur gemeinsamen Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 16.02.2022

Nachtrag zur gemeinsamen Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 16.02.2022 - Nachtrag vom 03.03.2022

Die Kriminalpolizei Aschaffenburg hatte einen 44-Jährigen festgenommen, nachdem im Rahmen der Durchsuchung seiner Wohnung eine Maschinenpistole aufgefunden worden war (wir berichteten). Der Ermittlungsrichter hatte am 12.02.2022 auf Antrag der Staatsanwaltschaft zunächst einen Untersuchungshaftbefehl erlassen. Der 44-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Bei einem nachfolgenden Haftprüfungstermin am 18.02.2022 hatte das Amtsgericht den zuvor erlassenen Haftbefehl wieder aufgehoben, da es die zunächst angenommene Fluchtgefahr bei dem Mann als nicht "mit dem erforderlichen Wahrscheinlichkeitsgrad" vorliegend sah. Der Tatverdächtige wurde entsprechend aus der Untersuchungshaft entlassen.  Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hatte noch am gleichen Tag Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Das nun zuständige Landgericht Aschaffenburg teilte die Auffassung des Amtsgerichts und hat nun mit einem Beschluss vom 02.03.2022 die Beschwerde der Staatsanwaltschaft als unbegründet verworfen.

Die Ermittlungen gegen den 44-Jährigen wegen des dringenden Tatverdachts eines Verbrechens nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz werden unterdessen fortgeführt.