Pressemitteilung 23 vom 11.06.2025
Pressemitteilung vom 11.06.2025 zur Gewalttat im Park Schönthal in Aschaffenburg am 22.01.2025
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hat die umfangreichen
Ermittlungen abgeschlossen und u.a. wegen Mordes die Durchführung des
Sicherungsverfahrens mit dem Ziel der Unterbringung des Beschuldigten in einem
psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB - bei dem Landgericht Aschaffenburg
- Große Strafkammer als Schwurgericht beantragt.
Der Beschuldigte ist hinreichend verdächtig, am 22.01.2025 gegen 11.45 Uhr im
Park Schönthal in der Innenstadt von Aschaffenburg bei einem Angriff auf eine
Gruppe von Krippen-Kindern mit einem Messer ein Kind und einen erwachsenen Mann
getötet, und ein weiteres Kind, einen weiteren erwachsenen Mann sowie eine
Betreuerin der Kinder verletzt zu haben.
Nach der Auswertung aller Ermittlungsergebnisse geht die Staatsanwaltschaft in ihrer Antragsschrift von folgendem Geschehensablauf aus, wobei die finale Klärung selbstverständlich der Hauptverhandlung vorbehalten bleibt:
Der Beschuldigte hielt sich am Tattag ab 11.30 Uhr im Park Schöntal auf. Dort soll er zwei Erzieherinnen, die mit fünf in einem Kindertransportwagen sitzenden Kindern einer in der Innenstadt von Aschaffenburg gelegenen Krippe unterwegs waren, gefolgt sein. Auf dem Musikerplatz zwischen den beiden Seen an der sog. Ruine soll der Beschuldigte die Erzieherinnen überholt haben und auf den Wagen zugelaufen sein. Er stach mit einem von ihm mitgeführten Messer einem zwei Jahre alten Jungen mehrfach in den Bereich des Halses und des Oberkörpers und einem zwei Jahre alten Mädchen wiederholt in den Nackenbereich.
Als eine der Erzieherinnen auf den Beschuldigten zulief und versuchte, ihn von den Kindern abzuhalten, stieß er diese weg, wodurch sie zu Boden fiel.
In der Folge traten zwei 41 Jahre bzw. 72 Jahre alte Männer an den Beschuldigten heran und versuchten, diesen von weiteren Tätlichkeiten abzuhalten. Es folgte ein Kampf, in dessen Verlauf der Beschuldigte den Männern mit dem Messer mehrere Stiche in den Rücken und in die Flanke versetzte.
Während dieser Auseinandersetzung brachte die zweite Erzieherin die noch in dem Wagen sitzenden Kinder in Sicherheit.
Als weitere Passanten hinzukamen, flüchtete der Beschuldigte vom Tatort und konnte schließlich gegen 12.00 Uhr am Ausgang des Bahntunnels unter der Wilhelm-Hoegner-Anlage auf den Gleisen von der Polizei vorläufig festgenommen werden.
Der zwei Jahre alte Junge und der 41 Jahre alte Mann sind noch vor Ort verstorben. Das zwei Jahre alte Mädchen, der 72 Jahre alte Mann und die Erzieherin erlitten teils schwere Verletzungen.
Gegenstand des Antrags auf Durchführung des Sicherungsverfahrens ist außerdem ein Vorfall vom 29.08.2024 in einer Asylbewerberunterkunft in Alzenau. Dort soll der Beschuldigte gegen 23.00 Uhr eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und ihr mit diesem oberflächliche Schnitt- bzw. Stichverletzungen beigebracht haben.
Sowohl bei der Tat am 22.01.2025 als auch bei der Tat am 29.08.2024 ist aufgrund der Erkenntnisse eines forensisch-psychiatrischen Sachverständigengutachtens davon auszugehen, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig war.
Hinweise auf eine Radikalisierung des Beschuldigten oder auf islamistische, extremistische oder terroristische Hintergründe der Tat haben sich im Lauf der Ermittlungen nicht ergeben.