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Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Pressemitteilung 26 vom 14.07.2025

Schlag gegen Rockerkriminalität - Verdacht auf schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln - Zwei Tatverdächtige in Haft

Gemeinsame Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 14.07.2025 - Bereich Untermain

WEILBACH, LKR. MILTENBERG. Umfangreiche und intensive Ermittlungen der Kriminalpolizei mit Zentralaufgaben (KPIZ) und der Staatsanwaltschaft führten Ende Juni zu einer großangelegten Durchsuchungsaktion. An dieser war auch ein Spezialeinsatzkommando beteiligt. An den insgesamt drei Objekten wurden zwei Tatverdächtige vorläufig festgenommen. Diese sitzen mittlerweile in Haft.

Verdacht auf Handel mit Betäubungsmitteln

Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens aus einem benachbarten Bundesland erlangte die KPIZ bereits Anfang 2024 Erkenntnisse darüber, dass mehrere Mitglieder einer Rockergruppierung einen schwunghaften Handel mit Rauschgift betreiben sollen. Nach ersten Erkenntnissen handelte es sich hierbei um Betäubungsmittel im mittleren zweistelligen Kilobereich. Im Rahmen der intensiven Ermittlungen, die stets in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg geführt worden sind, erfolgte schließlich Ende Juni die Durchsuchung von insgesamt drei Objekten im Raum Miltenberg sowie im Raum Wertheim. Die entsprechenden Beschlüsse hierzu wurden beim zuständigen Amtsgericht erwirkt.

Zwei Personen festgenommen - Betäubungsmittel sichergestellt

Bei der groß angelegten Durchsuchungsaktion, bei der neben Kräften der KPIZ auch ein Spezialeinsatzkommando sowie mehrere Diensthundeführer im Einsatz waren, konnten die beiden Tatverdächtigen im Alter von 39 und 45 Jahren vorläufig festgenommen werden. Bei den anschließenden Durchsuchungen konnten Betäubungsmittel, mehrere verbotene Waffen sowie gefälschte Dokumente sichergestellt werden.

Vorführung am Amtsgericht

Noch am selben Tag wurden die beiden Tatverdächtigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Amtsgericht vorgeführt. Ein Ermittlungsrichter ordnete auf Grund des dringenden Tatverdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge die Untersuchungshaft an. Die Männer befinden sich beide in verschiedenen Justizvollzugsanstalten.

Ein dritter Tatverdächtiger wurde nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft dauern unterdessen weiter an.