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Pressemitteilung 2 vom 15.11.16

DNA-Spur wird im Rahmen der Qualitätssicherung überprüft

Im Juli 2016 wurde die Leiche von Peggy K. im südlichen Thüringen aufgefunden. Im Rahmen der Spurensuche am Fundort wurden mögliche Spurenträger sichergestellt und in der Folge untersucht. Hierbei wurde - wie bereits mitgeteilt - DNA festgestellt, die Uwe Böhnhardt zuzuordnen ist. Deren Herkunft wird derzeit mit äußerster Genauigkeit überprüft. Die Ergebnisse sind anschließend durch die Staatsanwaltschaft Bayreuth und die SoKo Peggy zu bewerten.

Im Rahmen der Qualitätssicherung, die sich auf alle mit den Spuren befassten Stellen erstreckt, wurden auch der Befundbericht vom Fundort Peggy und der Obduktionsbericht zu Uwe Böhnhardt durch Bundeskriminalamt und SoKo Peggy abgeglichen. Hierbei haben sich nunmehr mögliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass durch die mit der Spurensicherung in beiden Fällen befasste Tatortgruppe der Polizei in Thüringen teilweise identisches Spurensicherungsgerät verwendet wurde.

Eine Aussage zur Qualität der Spurensicherung und einer möglichen Kontamination kann erst nach weiteren umfassenden und zeitaufwändigen Ermittlungen getroffen werden. Mit der Untersuchung des eingesetzten Spurensicherungsgeräts wird eine bisher in den Verfahren noch nicht mit den kriminaltechnischen Untersuchungen, wozu auch DNA-Untersuchungen zählen, befasste Stelle beauftragt werden. Daneben laufen auch Zeugenvernehmungen, um den genauen Weg der Spur, deren Sicherung und Bearbeitung in Thüringen und Bayern lückenlos zu überprüfen.

Weitere Informationen zu Einzelheiten können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht erteilt werden.