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Staatsanwaltschaft Bayreuth – Logo

Pressemitteilung 12 vom 04.05.2018

Autoaufbrecher muss in Haft

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth

BAYREUTH. Ein dreister Autoaufbrecher schlug am Mittwochabend im Bayreuther Stadtgebiet zu. Polizisten konnten den Tatverdächtigen wenig später im Rahmen der umgehend eingeleiteten Fahndung festnehmen. Nach Ermittlungen der Kripo Bayreuth sitzt der bereits einschlägig kriminalpolizeilich in Erscheinung getretene Mann nun in einer Justizvollzugsanstalt ein. 

Gegen 18.45 Uhr ging der tatverdächtige 41-Jährige einen in der Rupprechtstraße geparkten PKW Renault an und schlug die Fensterscheibe der Fahrerseite ein. Dadurch entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 300 Euro. Mit einer aus dem Wagen entwendeten Geldbörse konnte der Mann unerkannt entkommen.
Nur kurz darauf nutze der Tatverdächtige die kurze Abwesenheit der Eigentümerin eines PKW Toyota im Johann-Stumpf-Weg und schlug an dem Auto die Scheibe der Beifahrerseite ein. Er richtete damit einen Sachschaden in Höhe von etwa 500 Euro an, durchwühlte erfolglos eine Tasche und ergriff dann ohne Beute die Flucht.
Im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen wurde der Beschuldigte durch  Polizeibeamte aus Pegnitz und Einsatzkräfte des Operativen Ergänzungsdienstes Bayreuth  wenig später überprüft. Dabei räumte der 41-Jährige die beiden Autoaufbrüche ein. Die Beamten nahmen ihn vorläufig fest. Die weiteren Ermittlungen übernahm die Kriminalpolizei Bayreuth.
Im Hinblick auf eine bereits rechtskräftig ausgeurteilte Haftstrafe in anderer Sache lieferten Polizeibeamte den Beschuldigten unmittelbar in eine Justizvollzugsanstalt ein. Der ansonsten vorgesehene Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth auf Anordnung von Untersuchungshaft wegen der Taten vom Mittwoch war somit nicht mehr notwendig.