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Pressemitteilung 7 vom 28.04.2020

Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Wahlfälschung im Rathaus Kulmbach wurde eingestellt

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bayreuth wegen des Verdachts der Wahlfälschung bei der Stichwahl zum Oberbürgermeister der Stadt Kulmbach wurden mit Verfügung vom 27.04.20 eingestellt. Die Auswertung der umfangreichen Ermittlungen haben nicht den Nachweis erbracht, dass die beiden beschuldigten Mitarbeiter der Stadt Kulmbach sich einer Straftat der Wahlfälschung gem. §107a StGB schuldig gemacht haben. Ihnen konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie, was Voraussetzung der Strafbarkeit wäre, Wahlbriefunterlagen in der Absicht geschreddert haben, um hierdurch das Wahlergebnis zu beeinflussen.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen kann nur davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten beschädigte oder zurückgegebene Briefwahlumschläge in geringer Stückzahl (ca.4 – 5 Stück) gegen neue ausgetauscht und geschreddert haben. Es konnte jedoch nicht festgestellt werden, dass die Beschuldigten Stimmzettel manipuliert oder Stimmzettel entsorgt haben, um einen Wahlbewerber zu begünstigen. Die Auswertung des aufgefundenen Schreddermaterials, der Zeugenaussagen und eine Bestandsaufnahme der von der Stadt Kulmbach bestellten, ausgegebenen und noch vorhandenen Briefwahlunterlagen lassen nicht den Schluss zu, dass versucht wurde, das Wahlergebnis der 21.485 Stimmberechtigten zu verfälschen.

Das Ermittlungsverfahren wurde daher mangels Tatnachweises eingestellt.