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Staatsanwaltschaft Coburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 1 vom 08.01.2021

Pressemitteilung zum Abschluss der Ermittlungen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2020 in Bamberg

Durch die Staatsanwaltschaft Coburg wurden im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2020 Ermittlungen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Bamberg, den Leiter der Wahlgeschäftsstelle sowie die Leiterin des Sachgebietes Pass- und Meldewesen geführt. Hintergrund war die Herausgabe von Wählerdaten nebst der Staatsangehörigkeit an die Geschäftsstelle des SPD-Kreisverbandes Bamberg Stadt.

 Die Ermittlungen wurden zwischenzeitlich abgeschlossen.

Gegen den Oberbürgermeister der Stadt Bamberg wurde beim Amtsgericht Bamberg der Erlass eines Strafbefehls mit einer Geldstrafe von sechzig Tagessätzen wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses beantragt. Gegen den Leiter der Wahlgeschäftsstelle wurde das Verfahren vorläufig mit Zustimmung des Gerichts gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, weil von einem nur geringen Verschulden auszugehen war. Das Verfahren gegen die Leiterin des Sachgebietes Pass- und Meldewesen wurde mangels Tatnachweises eingestellt, weil sich der Verdacht einer strafrechtlich relevanten Tatbeteiligung nicht erhärtet hat.

Der bezüglich des Oberbürgermeisters der Stadt Bamberg beantragte Strafbefehl wurde vom Amtsgericht erlassen, ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Weitere Auskünfte werden durch die Staatsanwaltschaft Coburg nicht erteilt werden, weil durch den Erlass des Strafbefehls insoweit die Zuständigkeit der Pressestelle des Amtsgerichts Bamberg begründet wurde.