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Staatsanwaltschaft Coburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 11.09.2023

Anklageerhebung wegen des Tötungsdelikts zum Nachteil einer Floristin am 10.03.2023 in Lichtenfels

Anklageerhebung wegen des Tötungsdelikts zum Nachteil einer Floristin am 10.03.2023 in Lichtenfels


Im Fall der in Lichtenfels am 10.03.2023 getöteten Blumenverkäuferin hat die Staatsanwaltschaft Coburg Anklage erhoben. Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von einem hinreichenden Tatverdacht gegen den am 24.03.2023 festgenommenen 17- Jährigen aus. Deshalb hat sie den Angeschuldigten am 28.08.2023 wegen Mordes zum Landgericht Coburg – Jugendkammer – angeklagt. Aufgrund der Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes können weitere Einzelheiten über den Inhalt der Anklageschrift nicht mitgeteilt werden. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage hat nun die Jugendkammer des Landgerichts Coburg zu entscheiden.

gez. Heyder