Pressemitteilung 15/2025 vom 11.06.2025
Staatsanwaltschaft Coburg erhebt im Fall der getöteten 40-Jährigen Anklage wegen Mordes
Fortschreibung der Pressemitteilungen Nr. 17/2024, 18/2024 und 19/2024
COBURG. Die Staatsanwaltschaft Coburg hat im Fall der getöteten 40-Jährigen nunmehr die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage gegen den 37-jährigen Tatverdächtigen wegen Mordes zur 1. Großen Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts Coburg erhoben.
Dem Angeschuldigten wird nach den durchgeführten Ermittlungen zur Last gelegt, einen anderen Menschen zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, heimtückisch und, um eine andere Straftat zu ermöglichen, getötet zu haben.
Der Angeschuldigte und das spätere Opfer kannten sich über die gemeinsame Tätigkeit beim Technischen Hilfswerk (THW) und freundeten sich an. Da die Frau seine Annäherungsversuche stets abgelehnt und der Angeschuldigte sich durch Äußerungen zu seiner Person herabgesetzt gefühlt habe, soll er bereits in den Tagen vor dem 30.11.2024 geplant haben, die 40-Jährige zu töten. Am Abend des 30.11.2024 habe der Angeschuldigte die 40-Jährige in seine Wohnung in Coburg gelockt und dort noch im Flur mit einem zuvor zurechtgelegten Kabel die ahnungslose Frau von hinten zu Tode gewürgt. Anschließend soll der Angeschuldigte die Getötete ins Schlafzimmer gebracht und sich auf dem Ehebett an der Leiche sexuell vergangen haben. Nach der Tat habe er die Leiche zunächst in einem Abstellraum der Wohnung versteckt und sie dann am Montag, den 02.12.2024, in einem Lagercontainer seines Arbeitgebers abgelegt.
Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen ist der Angeschuldigte voll schuldfähig.
Die Strafkammer hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe.