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Staatsanwaltschaft Coburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 22/2025 vom 06.08.2025

Staatsanwaltschaft Coburg erhebt Anklage gegen Polizeibeamten wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt im Zusammenhang mit einem Messerangriff in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau am 29. August 2024

In dem Ermittlungsverfahren gegen vier Beamte der Polizeiinspektion Alzenau hat die Staatsanwaltschaft Coburg gegen einen Polizeibeamten Anklage zum Amtsgericht Aschaffenburg – Zweigstelle Alzenau wegen des Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt erhoben. Gegen die übrigen drei Beamten wurde das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg zum Messerangriff am 22. Januar 2025 im Park Schöntal in Aschaffenburg, bei dem ein 28-jähriger afghanischer Asylbewerber einen zweijährigen Jungen sowie einen 41-jährigen Mann getötet und ein weiteres Kind sowie zwei Erwachsene verletzt haben soll, wurde bekannt, dass es bereits am 29. August 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau, Landkreis Aschaffenburg, zu einem Messerangriff durch den mutmaßlichen Täter gegen eine 44-jährige ukrainische Mitbewohnerin der Unterkunft gekommen sein soll. Als die am späten Abend über Notruf alarmierten Polizeistreifen am Tatort eintrafen, sei der erheblich alkoholisierte mutmaßliche Angreifer durch weitere Bewohner bereits am Boden fixiert worden. Einer der Streifenbeamten sei durch eine weitere Mitbewohnerin darauf hingewiesen worden, dass der mutmaßliche Täter die 44-jährige gewürgt und mit einem Messer verletzt habe. Die ebenfalls alkoholisierte mutmaßliche Geschädigte habe mehrere Verletzungen aufgewiesen, die durch den Streifenbeamten fotografisch dokumentiert wurden. Einen Rettungswagen habe die Frau nicht gewünscht. Der mutmaßliche Täter wurde in Sicherheitsgewahrsam genommen. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den afghanischen Staatsbürger wegen dieses Vorfalls wurde zunächst nicht eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft Coburg war nach dem Eingang einer Strafanzeige vom 28. Januar 2025 gegen die an dem Einsatz beteiligten Polizeibeamten bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg durch den Generalstaatsanwalt in Bamberg mit der Führung des Verfahrens beauftragt worden. Die Ermittlungen wurden in der Folge von der Staatsanwaltschaft Coburg gemeinsam mit dem für Verfahren gegen Polizeibeamte zuständigen Bayerische Landeskriminalamt geführt.

Der Angeschuldigte war polizeilicher Sachbearbeiter des Vorfalls. In der Anklageschrift wird ihm vorgeworfen, es unterlassen zu haben, ein Ermittlungsverfahren gegen den 28-jährigen Afghanen einzuleiten, obwohl er über den Vorfall informiert war und sich ihm das Vorliegen einer nicht unerheblichen Straftat – gefährliche Körperverletzung – aufgedrängt haben muss. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die mutmaßliche Tat des Afghanen zunächst nicht verfolgt wurde.

Nun hat der Strafrichter in Alzenau über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Weitere Einzelheiten zum Ermittlungsverfahren können derzeit, um das gerichtliche Verfahren nicht zu beeinträchtigen, nicht erteilt werden. Für den Angeschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Auskünfte zum Gang des gerichtlichen Verfahrens erteilt die Pressestelle des Amtsgerichts Aschaffenburg.