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Staatsanwaltschaft Hof

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Pressemitteilung 2/2021 vom 22.01.2021

Anklageerhebung wegen Untreue zum Nachteil GTO und GTU als Tochtergesellschaften der Handwerkskammer Oberfranken

HOF / BAYREUTH. Die Staatsanwaltschaft Hof hat im Ermittlungsverfahren wegen Untreue zum Nachteil zweier Tochtergesellschaften der Handwerkskammer Oberfranken am 21.12.2020 Anklage gegen einen 60-jährigen Angeschuldigten erhoben.

Die GTO (Gewerbe-Treuhand Oberfranken GmbH - Steuerberatungsgesellschaft) und die GTU (Gewerbe-Treuhand Unternehmens- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft) sind als geschädigte Unternehmen Tochtergesellschaften der Handwerkskammer Oberfranken. Der Angeschuldigte fungierte als Niederlassungsleiter bzw. Geschäftsführer dieser geschädigten Gesellschaften.

Mit der Anklageschrift der Wirtschafts- und Steuerstrafabteilung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hof werden dem Angeschuldigten Untreuehandlungen durch unbefugte private Nutzungen einer Firmenkreditkarte über fünf Jahre hinweg zur Last gelegt. Hierdurch soll ein Schaden von rund 120.000,00 EUR eingetreten sein. Darüber hinaus soll sich der Angeschuldigte im gleichen Zeitraum von den Firmenkonten auf seine Privatkonten insgesamt einen Geldbetrag in Höhe von rund 830.000,00 EUR überwiesen haben.

Die Staatsanwaltschaft Hof hat gegen den Angeklagten insoweit wegen Untreuehandlungen in 652 tatmehrheitlichen Fällen Anklage zum Landgericht Hof – 3. Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer – erhoben.