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Staatsanwaltschaft Hof

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Pressemitteilung 16 vom 28.07.2022

Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hof: Strafbefehle wegen Untreue zum Nachteil der Stadt Bamberg erlassen

HOF / BAMBERG. Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Ermittlungsverfahren wegen Untreue zum Nachteil der Stadt Bamberg durch Strafbefehlsanträge an das Amtsgericht Hof – Strafrichter für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen – abgeschlossen.

Aufgrund vorausgegangener Presseberichterstattung anlässlich eines veröffentlichten Prüfberichts des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes hat die Staatsanwaltschaft Hof seit Dezember 2020 in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei Coburg ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere für die Stadt Bamberg verantwortlich handelnde Personen wegen Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeit bzw. Überstunden städtischer Bediensteter geführt. Nach umfangreichen Ermittlungen konnte nunmehr der Abschluss des Ermittlungsverfahrens im Strafbefehlswege erfolgen.

Im Ergebnis wurden gegen vier verantwortlich für die Stadt handelnde Personen Strafbefehlsanträge gestellt und seitens des Amtsgerichts Hof erlassen. Neben dem Oberbürgermeister Andreas Starke wurden gegen zwei Referenten und eine weitere mit Personalverantwortung betraute Person Geldstrafen reichend von 9.000,00 bis hin zu 24.000,00 EUR verhängt. Die Verantwortlichen hatten einem Beamten und sechs Angestellten pauschale Vergütungen gewährt, ohne dass die Voraussetzungen hierfür vorlagen. Hierdurch ist der Stadt Bamberg ein Schaden in Höhe von rund 275.000,00 EUR entstanden.

Soweit sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof auf weitere Fälle der pauschalen Abgeltung von Mehrarbeit bzw. Überstunden erstreckt haben, konnte ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht festgestellt werden. Bei einigen Fällen war in strafrechtlicher Hinsicht von Verjährung auszugehen. Im Übrigen war der Eintritt eines Schadens für die Stadt nicht nachzuweisen. Hierzu haben die Ermittlungen ergeben, dass die überwiegende Anzahl der kommunalen Bediensteten überobligatorische Leistungen erbracht haben. Insoweit wurden über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Stunden geleistet, die die Stadt jedenfalls in strafrechtlich nicht zu beanstandender Weise mittels Pauschalen vergütet hat.

Die beantragten Strafbefehle wurden durch das Amtsgericht Hof zwischenzeitlich erlassen. Gegen diese kann seitens der Angeklagten Einspruch eingelegt werden. In diesem Fall wäre vor dem Amtsgericht Hof das Hauptverfahren mit anzuberaumender öffentlicher Hauptverhandlung durchzuführen.