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Staatsanwaltschaft Hof

Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 18 vom 05.09.2023

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Hof: Ermittlungen der SOKO Park abgeschlossen – Staatsanwaltschaft Hof erhebt Anklage

WUNSIEDEL. Die Ermittlungen der Sonderkommission „Park“ bei der Kriminalpolizei Hof und der Staatsanwaltschaft Hof sind abgeschlossen. Diese ergaben weitere Erkenntnisse zum Ablauf eines Sexualdelikts an einem zehnjährigen Mädchen und der anschließenden Tötung des Kindes aus der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in Wunsiedel.

 

Über 40-köpfige Sonderkommission

Nachdem erste Ergebnisse einer rechtsmedizinischen Untersuchung Hinweise auf eine todesursächliche Fremdeinwirkung erbrachten, haben Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Hof die Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungs- sowie Sexualdeliktes aufgenommen und die Sonderkommission „Park“ eingerichtet. Die Sonderkommission setzte sich aus über 40 Einsatzkräften mehrerer oberfränkischer Polizeidienststellen zusammen.

 

Umfangreiche Spurensicherung führt Ermittler zu Tatverdächtigen

Beamte der Kriminalpolizei Hof begannen nach dem Auffinden des Mädchens unverzüglich mit der Spurensicherung am Tatort sowie auf dem weitläufigen Gelände der Einrichtung. Die umfangreiche Spurenauswertung dauerte mehrere Wochen an und bezog sich vor allem auf daktyloskopische, digitale und molekulargenetische Spuren. Insgesamt lagen der Sonderkommission „Park“ mehrere hundert Spuren vor. Zudem führten die Beamten über 130 Vernehmungen durch, die zum Teil in Gegenwart von psychologischen Sachverständigen stattfanden. Unterstützung bei der Spurenanalyse erhielten die Beamten von Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes und von mehreren rechtsmedizinischen Instituten. Spurenergebnisse sowie rechtsmedizinische Gutachten führten die Ermittler nacheinander zu zwei 11 und 25 Jahre alten Tatverdächtigen.

 

Umfassendes Betreuungsangebot

Neben speziell ausgebildeten Polizeikräften kümmerten sich auch Notfallseelsorger und Psychologen um die Bewohner der Einrichtung sowie deren Personal. Zudem stand die polizeiliche Betreuungsgruppe während der Ermittlungen in engem Austausch mit den Angehörigen sowie den zuständigen Behörden und Einrichtungen.

 

Neue Erkenntnisse

Nach den intensiven Ermittlungen besteht gegen den 25-Jährigen der dringende Tatverdacht einer Vergewaltigung der Zehnjährigen. Hinsichtlich der Tötung des Mädchens gehen die Ermittler und die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der elfjährige Junge sie ohne Beteiligung des 25-Jährigen getötet hat.

 

Staatsanwaltschaft Hof erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Hof hat gegen den 25-Jährigen am 25. August 2023 Anklage zur Jugendschutzkammer des Landgerichts Hof wegen Vergewaltigung und zusätzlich wegen Einbruchsdiebstählen sowie Brandstiftung erhoben.

Der aus dem Raum Wunsiedel stammende deutsche Staatsangehörige steht im Verdacht, seit Jahresbeginn 2022 fünf Einbrüche in Baucontainer begangen zu haben. Hierbei soll er Baumaschinen im Wert von rund 16.000 Euro gestohlen und über das Internet veräußert haben. Einen der Container soll er zur Spurenbeseitigung in Brand gesetzt haben. Insgesamt soll ein Sachschaden von gut 50.000 Euro entstanden sein.

 

Für einen weiteren Diebstahl soll der Angeschuldigte in der Nacht des 4. April 2023 über ein offenstehendes Badezimmerfenster in das Kinder- und Jugendheim gelangt sein, wo er zufällig auf den elfjährigen Jungen und später auf das dort wohnende Mädchen getroffen sein soll. An der Zehnjährigen soll der 25-Jährige dann sexuelle Handlungen mit seinen Händen ausgeübt haben. Anschließend soll er die Einrichtung wieder verlassen haben.

 

Eine Beteiligung an der Tötung des zehnjährigen Mädchens ist dem Angeschuldigten nicht nachzuweisen. Vielmehr haben die Ermittlungen den Verdacht erhärtet, dass der elfjährige Junge das Mädchen – nachdem der Angeschuldigte die Einrichtung verlassen hatte – getötet hat, als es zwischen diesen beiden zu einer Streitigkeit kam.

 

Aufgrund der Strafunmündigkeit des Jungen kann gegen ihn kein Strafverfahren wegen der Tat durchgeführt werden. Der Elfjährige wurde durch die zuständigen Behörden in gesicherte Obhut genommen.

 

Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Er hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens die ihm zur Last gelegten Taten zu einem großen Teil gestanden.

 

Die Ermittlungen zu der Strafanzeige einer Privatperson wegen Pflichtverletzungen der für die Fürsorge der Kinder zuständigen Behörden dauern noch an.