Pressemitteilung 19 vom 26.08.2025
Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hof: Erneute Durchsuchung von Mineralölhandelsunternehmen in Schwarzenbach a.d. Saale
Ermittler des Zollfahndungsamts München, der Kriminalpolizei Hof sowie der Staatsanwaltschaft Hof haben am 19.08.2025 in Schwarzenbach a.d. Saale mehrere Geschäftsräume von Mineralölhandelsunternehmen sowie Wohnräume wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei und eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) durchsucht.
Die Staatsanwaltschaft Hof führt seit 2024 ein Ermittlungsverfahren gegen einen der beiden Geschäftsführer eines Mineralölhandelsunternehmens mit Sitz in Schwarzenbach a.d. Saale (siehe Pressemitteilung 13 vom 18.11.2024).
Aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse in dem Ermittlungsverfahren erstreckt sich der Tatverdacht nunmehr auch auf den zweiten Geschäftsführer dieser Firma. Ihm liegt zur Last, im Zeitraum November 2023 bis November 2024 als Mitverantwortlicher des Mineralölhandelsunternehmens rund 89 Millionen Liter unversteuerten Kraftstoffs angekauft zu haben, bei dem Energiesteuer in Höhe von mindestens 43 Mio. Euro hinterzogen worden war.
Weiterhin war aufgrund des bisherigen Ermittlungsverfahrens bekannt geworden, dass das bisherige Mineralölhandelsunternehmen sowie ein in diesem Jahr neu gegründetes weiteres Mineralölhandelsunternehmen ihren Kunden sogenannte „Wärmekonten“ anbieten. Diese Konten stellen nach dem Kreditwesengesetz ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft dar. Beide Firmen verfügen jedoch nicht über die entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Hier besteht deshalb der Verdacht einer Straftat nach dem Kreditwesengesetz.
Parallel zu diesen Durchsuchungsmaßnahmen fanden auch Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Festnahmen der Europäischen Staatsanwaltschaft, Zentrum Berlin, statt. Hierzu darf an die Pressestelle der Europäischen Staatsanwaltschaft verwiesen werden.
Die Ermittlungen dauern an. Weitere Details können aus ermittlungstaktischen und persönlichkeitsrechtlichen Gründen sowie aufgrund des Steuergeheimnisses derzeit nicht mitgeteilt werden.