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Staatsanwaltschaft Ingolstadt

Pressemitteilung 5 vom 13.11.2018

Strafrechtliche Überprüfung von Fällen aus der Forschungsstudie zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz

Bereits seit 2010 arbeiten Verantwortliche des Bistums Eichstätt und der Staatsanwaltschaft Ingolstadt vertrauensvoll bei der Aufklärung von Straftaten zusammen. In der Vergangenheit wurden bereits entsprechende Verdachtsfälle gemeldet, die hier Gegenstand der strafrechtlichen Überprüfung wurden. Im Nachgang zu dem nach Veröffentlichung der Studie verfassten Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft München vom 02.10.2018 haben Vertreter des Bistums Eichstätt in einer gemeinsamen Besprechung mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt ihre Bereitschaft erklärt, darüber hinaus zeitnah sämtliche Personalaktenvorgänge zur Verfügung zu stellen, die in die Studie eingeflossen sind. Mit der Auswertung des kompletten Personalaktenbestands wurde damals aus Anlass der Studie durch das Bistum Eichstätt unter anderem ein externer Jurist, der über langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Strafverfahren verfügt, betraut. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wird die Personalakten, die der Staatsanwaltschaft Ingolstadt inzwischen vorliegen, dahingehend prüfen, ob Verdachtsfälle bestehen, die bislang noch nicht Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen waren.