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Staatsanwaltschaft Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 4/2019 vom 10.07.2019

Zwangsweise Vorführung zur Gerichtsverhandlung

Am 09.07.2019 fand die Hauptverhandlung gegen drei Angeklagte aus dem Raum Landshut vor dem Amtsgericht Landshut wegen Widerstand gegen Vollstreckungs-beamte statt. Weil die drei Angeklagten nicht zur Hauptverhandlung erschienen, ord-nete das Gericht die zwangsweise Vorführung an. Dabei leisteten die drei Angeklag-ten erneut massiven Widerstand, konnten aber ihrer Verurteilung zu Freiheitsstrafen dadurch letztendlich nicht entgehen.

Am gestrigen Dienstag, 09.07.2019, wurde vor dem Amtsgericht Landshut gegen eine 45-jährige Landshuterin und ihren beiden Söhnen im Alter von 17 und 21 Jahren ein Fall von Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte verhandelt. Bereits Ende Januar 2019 versuchten Beamte der Landshuter Polizei auf Ersuchen der Staatsanwalt-schaft Deggendorf einen Vollstreckungshaftbefehl wegen einer Ordnungswidrigkeit über 15 Euro bei der 45-Jährigen zu vollziehen. Im Zuge dieser Vollstreckungsmaßnahme kam es schließlich gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten zu massiven Widerstandshandlun-gen seitens der 45-jährigen Frau und ihren beiden Söhnen. Diese versuchten gewaltsam die Festnahme der Mutter zu verhindern, indem sie u. a. gegen die Beamten mehrmals ge-treten haben und diese auch aufs übelste beleidigten.
Da das Trio, das der Reichsbürgerbewegung zugeordnet wird, zum gestrigen Verhandlungstermin nicht erschienen ist, ordnete der vorsitzende Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Vorführung der Angeklagten zum Termin an. Nachdem die Streife an der Wohnung der Angeklagten eintraf, wurde zunächst trotz mehrmaliger Aufforderung die Wohnungstüre nicht geöffnet, sodass die Wohnung letztendlich unter Anwendung von unmittelbar Zwang geöffnet werden musste, was aber die beiden Söhne zu verhindern versuchten. Als es den Beamten schließlich gelungen ist, die Wohnung zu betreten, gingen der 17- und 21-jährige sofort auf die eingesetzten Beamten los. Während der der 21-jährige überwältigt und gefesselt werden konnte, drohte der 17-Jährige hingegen nun seinerseits, sich mit einem Messer selbst zu verletzen. Dies konnten die Beamten verhindern, indem sie ihm mit dem Schlagstock das Messer aus der Hand schlugen. Im Zuge des Einsatzes wurden die drei Beamten verletzt.
Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Landshut erneut wegen den gestrigen Widerstandshandlungen gegen die drei Personen.
Hierbei soll insbesondere auch geprüft werden, in wie weit die Taten als sog. „priorisierte Fälle“ zu behandeln sind. Die priorisierte Bearbeitung von Strafanzeigen in ausgewählten Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte sowie Hilfs- und Rettungskräfte wird seit 15.04.2019 flächendeckend in Absprache mit allen Staatsanwaltschaften in Niederbayern umgesetzt. Die zu diesem Zweck auf den Dienststellen installierten Koordinatoren entscheiden in Absprache mit den jeweiligen Ansprechpartnern der Staatsanwaltschaften über die Durchführung der entsprechenden Fälle. Die Endsachbearbeitung und damit die Übersendung der Anzeige an die Staatsanwaltschaft wird hierbei priorisiert, um das Strafverfahren zu beschleunigen.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern wurden im Jahr 2018 insgesamt 656 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte registriert. Dies bedeutet einen Anstieg von rund 10 Prozent gegenüber 2017. Zu den meist belastenden Dienststellen in puncto „Gewalt gegen Polizeibeamte“ zählt im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern die Polizeiinspektion Landshut. 2017 wurden insgesamt 151 Fälle von Gewalt verzeichnet, 2018 waren es insgesamt 187 Fälle.
Nach der zwangsweisen Vorführung der drei Angeklagten konnte die Hauptverhandlung gestern wegen der ursprünglichen Widerstandshandlungen dann doch durchgeführt wer-den. Die 45-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung, der 21-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten ohne Bewährung und der einzige kooperative Angeklagte, der 17-Jährige zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Bei diesen Verurteilungen sind noch nicht die gestrigen Widerstandshandlungen im Zusammenhang mit der zwangsweisen Vorführung zum Gericht berücksichtigt. Diese sind Gegenstand eines neuen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens.

gez.
Steinkraus-Koch
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher