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Staatsanwaltschaft Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 1 vom 06.02.2020

Die Staatsanwaltschaft Landshut hat am 27. Januar 2020 Anklage gegen eine heute 45-jährige Polizeibeamtin aus dem Raum Landshut wegen mehreren Wohnungseinbruchsdiebstählen, mehrfachen Verletzungen des Dienstgeheimnisses und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Bildern zum Landgericht Landshut erhoben. Die Beamtin forschte im November 2017 im polizeilichen Datenbestand gezielt nach kürzlich verstorbenen Personen und brach anschließend zusammen mit ihrer bereits verurteilten Freundin in Wohnhäuser ein.

Die nunmehr erhobene Anklage geht von folgendem Tatverdacht aus:

Die 45-jährige Polizeihauptmeisterin aus dem Raum Landshut befand sich in einer finanziellen Schieflage. Daher entschloss sie sich, u. a. durch Einbrüche in Wohnungen und Geschäftsräume an Geld zu kommen.
Im November 2017 durchforstete sie die Lokalpresse nach Todesanzeigen. Zwei kürzlich verstorbene Personen aus dem Raum Landshut fragte sie anschließend im polizeilichen Datenbestand ab.
Sie plante, zusammen mit ihrer ehemaligen 30-jährigen Lebensgefährtin dann in die entsprechenden Häuser einzubrechen, wenn niemand von den Angehörigen vor Ort wäre.
In einem Fall gelang es ihnen auf diese Weise aus einem Haus in Landshut einen dreistelligen Bargeldbetrag, Schmuck und Heiligenfiguren im vierstelligen Gesamtwert zu entwenden.
Im zweiten Fall war an dem ins Auge gefassten Haus in Essenbach Licht an. Kurzerhand entschloss man sich deshalb dazu, in das unbeleuchtete Nachbarhaus einzubrechen. Dort wurde Schmuck in fünf-stelligen Wert und Bargeld im dreistelligen Bereich mitgenommen.
Alleine brach die Polizeibeamtin im November 2017 in eine Dönerbude ein und erlangte so einen dreistelligen Bargeldbetrag. Bei zwei weiteren Einbrüchen im Dezember 2017 in ein Vereinsheim und ein Restaurant scheiterte die Beamtin an der Sicherheitstechnik.
Neben dem Umstand, dass die Polizeihauptmeisterin im Verdacht steht, im Dezember 2016 auf ihrer Dienststelle einen dreistelligen Geldbetrag aus den persönlichen Sachen eines damaligen Tatverdächtigen gestohlen zu haben, wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung im April 2018 auf ihrem Computer kinder- und jugendpornografische Bilder aufgefunden.

Das Verfahren kam ins Rollen, weil einem Zeugen an einem Tatort der Wohnungseinbrüche im November 2017 das Fahrzeug der ehemaligen Lebensgefährtin aufgefallen war und er sich das Kennzeichen merkte. Bei den weiteren Ermittlungen kam man dann auf die Polizeibeamtin, die bis auf wenige Abfragen im polizeilichen Datenbestand im Wesentlichen alle anderen Vorwürfe bestreitet.
Der vom Dienst suspendierten Polizeihauptmeisterin wird mit der jetzigen Anklage in der Hauptsache neben dem Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften eine mehrfache Verletzung des Dienstgeheimnisses (Datenabfragen) sowie Wohnungseinbruchsdiebstahl u. a. vorgeworfen.
Wohnungseinbruchsdiebstahl wird mit mindestens einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Die Verletzung des Dienstgeheimnisses ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht. Auf den Besitz von kinderpornografischen Schriften stehen bis zu drei Jahre, auf den Besitz von jugendpornografische Schriften bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder jeweils Geldstrafe.
Die ehemalige Lebensgefährtin wurde durch das Amtsgericht München im Dezember 2018 wegen zwei Fällen des Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheits-strafe von zwei Jahren auf Bewährung rechtskräftig verurteilt. Das Verfahren gegen die Polizeibeamtin dauerte hingegen länger, weil die Ermittlungen immer mehr Tat-vorwürfe zu Tage förderten.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat nunmehr das Landgericht Landshut – Große Strafkammer – zu entscheiden.

Hinweis: Nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren darf eine Anklageerhebung der Presse erst dann bekannt gegeben werden, wenn die Anklageschrift einem Angeschuldigten bzw. dessen Verteidigung durch das Gericht übermittelt wurde.

gez.
Steinkraus-Koch
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher