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Staatsanwaltschaft Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2 vom 03.08.2020

Mordversuch bei Polizeikontrolle

Die Staatsanwaltschaft Landshut hat am 20. Juli 2020 Anklage gegen einen 18-jährigen deutschen Schüler wegen versuchten Mordes an zwei Polizeibeamten zum Landgericht Landshut erhoben. Die Anklagebehörde geht nach Ab-schluss der Ermittlungen davon aus, dass der Angeschuldigte am 9. April 2020 in Landshut versucht hat, sich durch gezielte Stiche mit einem Messer einer Kontrolle wegen illegalen Rauschgifthandels zu entziehen. Den beiden Beamten gelang es jedoch, Treffer zu verhindern und den jetzt Angeschuldig-ten, der erheblichen Widerstand leistete, zu überwältigen.

Die nunmehr erhobene Anklage geht von folgendem Tatverdacht aus:

Spätabends am Gründonnerstag 2020 hielt sich der bereits wegen illegalen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vorbestrafte 18-jährige deutsche Schüler im Bereich des Bismarckplatzes in Landshut auf. Neben ca. 80 g Marihuana und typischen Utensilien, wie sie beim Verkauf von Drogen ver-wendet werden, führte der Angeschuldigte auch ein Messer mit einer Klin-genlänge von über 19 cm bei sich.Zwei zivile Polizeibeamte, die sich durch Vorzeigen ihres Dienstausweises als solche zu erkennen gaben, entschlossen sich, den Heranwachsenden zu kontrollieren. Dabei fiel den aufmerksamen Beamten ein Marihuanage-ruch auf, weshalb sie dem jetzt Angeschuldigten ankündigten, ihn wegen Drogenverdachts durchsuchen zu wollen.Schon beim ersten Festhalten des Schülers riss sich dieser los und ver-suchte stadteinwärts zu flüchten. Den Beamten gelang es aber, ihn einzu-holen und zu Boden zu bringen. In dieser Lage folgten dann Fußtritte in Richtung der Polizisten, die er aber verfehlte.Als die Beamten ihm Handschellen anlegen wollten, zog der 18-jährige plötzlich das Messer heraus und versuchte damit gezielt auf die beiden Po-lizisten einzustechen. Begleitet wurde dies u. a. von den Schreien, er wer-de die Beamten abstechen.Einem Polizeibeamten gelang es, den Arm des Angeschuldigten so zu fi-xieren, dass er nicht treffen konnte. Auch dies hielt den Schüler aber nicht davon ab, weiterhin mit der Waffe auf die Beamten einstechen zu wollen. Schließlich gelang es, ihm das Messer zu entwinden.Zwar traf der Schüler die Beamten mit dem Messer nicht, diese erlitten aber bei der heftigen körperlichen Auseinandersetzung Risswunden bzw. Schmerzen.

Seither in Untersuchungshaft, gab der Heranwachsende im Rahmen von mehreren Befragungen an, er habe nichts von Abstechen gesagt bzw. er habe nicht auf die Beamten eingestochen. Die Drogen seien lediglich für ihn selbst zum Eigenkonsum und das Messer nur zum Selbstschutz gewesen. Im Rahmen der Auseinanderset-zung habe er diese Waffe nur gegen sich selbst gerichtet und gedroht, sich umzu-bringen.Die Staatsanwaltschaft geht aber – wie Erfahrungswerte aus vielen gleichgelagerten Verfahren zeigen - auf Grund der Menge der Betäubungsmittel, mitgeführter Fein-waagen und mehrerer kleiner Tüten sowie einem dreistelligen Bargeldbetrag, der bei ihm gefunden wurde, davon aus, dass die Drogen zum Verkauf bestimmt waren. Diese Umstände und die Tatsache, dass der Angeschuldigte bereits 2019 wegen mehrerer Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und in einem weiteren Verfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u. a. insgesamt zu einer rechtskräftigen Jugendstrafen auf Bewährung verurteilt worden war, dürften nach Ansicht der Ermittlungsbehörde die Erklärung für den jetzigen Versuch sein, sich gewaltsam durch Einsatz eines Messers der Polizei und damit auch einer neu-erlichen Verurteilung sowie dem drohenden Widerruf der Bewährungsstrafe aus 2019 zu entziehen.Die Anklage legt ihm daher versuchten Mord (Mordmerkmal „Verdeckungsabsicht“: weil er eine andere Straftat, nämlich den Drogenhandel, verheimlichen wollte; Straf-rahmen nachfolgend jeweils für Erwachsene: 3 Jahre bis lebenslängliche Freiheits-strafe), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren), tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte (3 Monate bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe), vorsätzliche Körperverletzung (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren) und unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (5 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe) zur Last.Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminie-rung einer grundsätzlich öffentlichen Verhandlung hat nunmehr das Landgericht Landshut – Jugendkammer - zu entscheiden. Dort wäre dann auch zu klären, ob auf den Heranwachsenden (18. bis 21. Lebensjahr) noch Jugendstrafrecht (Höchststrafe i.d.R. 10 Jahre Jugendstrafe) oder schon Erwachsenenstrafrecht (siehe oben) an-zuwenden ist. Daher sind derzeit Aussagen zu den tatsächlich drohenden Sanktio-nen seitens der Staatsanwaltschaft nicht möglich.

gez.
Steinkraus-Koch
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher