Staatsanwaltschaft München I

WICHTIGE HINWEISE ZUM CORONAVIRUS
Aufgrund der fortbestehenden Corona-Pandemie bitten wir Sie zum Schutz Ihrer Gesundheit und der unseres Personals weiterhin von nicht zwingend erforderlichen Besuchen unserer Behörde abzusehen.
Dies gilt insbesondere, wenn Sie coronatypische Krankheitssymptome (z.B. Husten, Schnupfen, Fieber oder Geruchs-/Geschmacksstörungen) haben, Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder in einem Risikogebiet waren (siehe Homepage des Robert-Koch-Instituts).
Die telefonische Erreichbarkeit zu den Sprechzeiten ist weiterhin gegeben.
Anträge sind wie bisher in der Regel schriftlich vorzubringen, in Eilfällen per Telefax an die Nebenstelle
-4131.
Die Abgabe und Rückgabe von Führerscheinen soll bis auf weiteres ausschließlich auf dem Postweg erfolgen.
Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Für alle Besucher der Staatsanwaltschaft München I besteht bis auf Weiteres im gesamten Gebäude die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Personen ist, soweit aufgrund der baulichen Gegebenheiten möglich, einzuhalten.
Beachten Sie bitte, dass weiterhin strenge Einlasskontrollen stattfinden, die aufwändig sind und Zeit in Anspruch nehmen. Wartezeiten sind daher kaum zu vermeiden. Bitte halten Sie auch im Wartebereich vor den Eingängen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Mindestabstand ein und beachten Sie die Hygieneregeln.
Diese Anordnung dient dem Schutz aller Besucherinnen und Besucher sowie der Beschäftigten der Staatsanwaltschaft München I. Für Ihre Bereitschaft, uns dabei zu unterstützen und für Ihr Verständnis bedanke ich mich.
Hans Kornprobst
Leitender Oberstaatsanwalt München I