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Staatsanwaltschaft München I

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 6 vom 23.10.19

Außerordentlich große Ermittlungsaktion zur Bekämpfung des organisierten Abrechnungsbetruges durch Pflegedienste

Seit Juni 2017 ermittelt die Staatsanwaltschaft München I, im Rahmen ihrer Sonderzuständigkeit für Fehlverhalten im Gesundheitswesen gegen vorwiegend aus Osteuropa stammende organisierte Kriminelle bei Pflegediensten in Augsburg und München. Sie wird dabei unterstützt von der Ermittlungskommission „Eule“ der Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Augsburg und von der „Ermittlungsgruppe Amalie“ der Arbeitsgruppe Gesundheitswesen des Polizeipräsidiums München. Am heutigen Mittwoch, den 23.10.19, fand eine gemeinsame und außergewöhnlich umfangreiche Durchsuchungsaktion in Augsburg und München statt.

Neben 21 Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft München I und zwölf Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft Augsburg waren in Augsburg mehr als 500 Polizeibeamte im Einsatz, die ca. 175 Objekte durchsucht haben. Neben den Räumen von acht Pflegediensten und den Privatwohnungen der ca. 40 Hauptbeschuldigten wurden auch die Wohnungen von ca. 120 Patienten durchsucht. Dabei waren ca. 30 Pflegegutacher des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) anwesend, die die Aktion im Wege der Amtshilfe unterstützt haben. Auch der Zoll, vertreten durch das Hauptzollamt Augsburg, hat sich mit rund 30 Beamten an den Durchsuchungen beteiligt und geht Hinweisen auf Scheinselbständigkeit oder Schwarzarbeit bei 24-Stundenpflegekräften nach.

Bei der Durchsuchungsaktion des PP München waren rund 130 Polizeibeamte im Einsatz. Es wurden insgesamt 38 Objekte, darunter zwei Pflegedienste, drei Arztpraxen und Privatwohnungen von Patienten durchsucht. Insgesamt wurden 10 Pflegegutachter des MDK hinzugezogen.

Das Fachkommissariat 123 des PP München und die regionale Stelle zur Beweismittelsicherung und Auswertung („Digitale Forensik“) der KPI Augsburg sind schwerpunktmäßig mit der Sicherung der Daten der Beschuldigten beauftragt, die IT-Sicherung in den Geschäftsräumen der Pflegedienste wird durch zwei externe Firmen durchgeführt.

Im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen wurden 13 Beschuldigte aufgrund bereits zuvor beantragter und erlassener Haftbefehle des Amtsgerichtes München wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr festgenommen. Sie werden demnächst dem Haftrichter vorgeführt. Zugleich erfolgten durch Polizei und Staatsanwaltschaft Vermögensabschöpfungsmaßnahmen in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro unter Einbindung der Koordinierungsstelle für Vermögensabschöpfung der Generalstaatsanwaltschaft München, des zuständigen Fachkommissariats des Polizeipräsidiums München sowie der KPI mit Zentralaufgaben Augsburg und des Bayerischen Landeskriminalamtes.

Die bisherigen Ermittlungen haben Beweise für bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrug bei den Abrechnungen der betroffenen Pflegedienste zulasten der Sozialhilfeträger und der gesetzlichen Krankenversicherungen ergeben. Der Schaden dürfte weit in den Millionenbereich gehen. Den Pflegediensten liegt zur Last, systematisch Schwächen im Kontrollsystem der Pflegeversicherung zu ihren Gunsten auszunutzen. Insbesondere besteht der Verdacht, dass bereits die Begutachtung der Patienten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad von den Pflegediensten gezielt und mit Erfolg manipuliert wird. In vielen Fällen liegen Hinweise dafür vor, dass ein Pflegebedarf zwar grundsätzlich gegeben ist, aber künstlich erheblich aufgebauscht wird, um mehr Leistungen als tatsächlich erforderlich abrechnen zu können. Für ihre Mitwirkung an den Taten sollen die Patienten und/oder deren Angehörige in vielen Fällen sog. Kickback-Zahlungen in bar oder sonstige Sachleistungen des Pflegedienstes erhalten haben.

Aufgrund des sehr großen Medieninteresses findet morgen, Donnerstag, den 24.10.19 ab 9.30 Uhr (bis ca. 10.30 Uhr) eine kurze Pressekonferenz im Raum C 10 (EG) der Staatsanwaltschaft München I in der Linprunstraße 25, 80335 München statt, bei der Staatsanwaltschaft und Polizei ein vorläufiges Resümee der Ermittlungsaktion ziehen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, der Einlass an der Pforte erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Presseausweises. Die für den gleichen Zeitpunkt bereits angesetzte Presserunde der Staatsanwaltschaft München I verschiebt sich um eine Stunde auf 10.30 Uhr.

gez. Leiding
Oberstaatsanwältin
Pressesprecherin