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Staatsanwaltschaft München I

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 05 vom 22.07.20

Weitere Festnahmen in Sachen Wirecard, Ausweitung der Ermittlungen auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug über ca. 3,2 Mrd. Euro

Die Staatsanwaltschaft München I hat heute früh aufgrund zuvor vom Amtsgericht München erlassener Haftbefehle den Beschuldigten L., bis Ende 2017 Finanzvorstand der Wirecard AG, und den Beschuldigten von E., früherer Head of Accounting bei der Wirecard AG, jeweils in München festgenommen. Gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG, Dr. Markus Braun, wurde ein neuer, erheblich erweiterter Haftbefehl beantragt und erlassen. Er wurde ebenfalls heute früh in München festgenommen. Alle drei Beschuldigten wurden bereits der Haftrichterin vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftfortdauer angeordnet hat. 

Die bisherigen intensiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I haben ergeben, dass der den Beschuldigten zur Last zu legende Sachverhalt erheblich erweitert werden muss: Insbesondere die umfassenden Angaben eines Kronzeugen, aber auch weitere Beweismittel wie Zeugenaussagen und Urkunden, begründen den Verdacht, dass die Beschuldigten Dr. Braun, L., von E. und B., der Geschäftsführer der Cardsystems MiddleEast FZ-LLC mit Sitz in Dubai, unter Beteiligung von weiteren Mittätern im Jahr 2015 übereinkamen, die Bilanzsumme und das Umsatzvolumen der Wirecard AG durch das Vortäuschen von Einnahmen aus Geschäften mit sog. Third-Party-Acquirern (TPA) aufzublähen. Das Unternehmen sollte finanzkräftiger und für Investoren und Kunden attraktiver dargestellt werden, um so regelmäßig Kredite von Banken und sonstigen Investoren zu erlangen und daraus fortwährend eigene Einkünfte zu generieren. In Wirklichkeit war den Beschuldigten spätestens seit Ende 2015 klar, dass der Wirecard Konzern mit den tatsächlichen Geschäften insgesamt Verluste erzielte. 

Entsprechend dem gemeinsamen Plan und in dem Wissen, dass angeblich vorhandene Vermögenswerte in Höhe von zuletzt 1,9 Milliarden Euro (das entspricht ¼ der Bilanzsumme) nicht existierten, veranlassten die Beschuldigten die Verhandlung verschiedener Kredite und ähnlicher Geschäfte mit Investoren. Banken in Deutschland und Japan sowie sonstige Investoren stellten, durch die falschen Jahresabschlüsse getäuscht, Gelder in Höhe von rund 3,2 Mrd. Euro bereit, die aufgrund der Insolvenz der Wirecard AG höchstwahrscheinlich verloren sind.

Die Beschuldigten Dr. Braun, L. und von E. sollen zudem entgegen ihrer Verpflichtungen gegenüber der Wirecard AG das Vermögen des Unternehmens durch den Kauf von Unternehmen und Unternehmensanteilen zu überhöhten Preisen geschädigt haben.

Nach derzeitiger rechtlicher Prüfung werden den Beschuldigten in zum Teil verschiedenem Umfang gewerbsmäßiger Bandenbetrug, Untreue, unrichtige Darstellung und Marktmanipulation in mehreren Fällen vorgeworfen. Der jeweilige Tatbeitrag der einzelnen Beschuldigten kann aus ermittlungstaktischen Gründen noch nicht offengelegt werden. In Vernehmungen wird von einem streng hierarchischen System, geprägt von Korpsgeist und Treueschwüren gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden als Führungsperson berichtet.

Weitere Tatbeteiligte, die sich mit dem Gedanken tragen, zur vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen, weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass § 46b StGB die Möglichkeit einer erheblichen Strafmilderung für Kronzeugen vorsieht. Klar ist aber auch, dass der Wert von Informationen mit Fortschreiten unserer Ermittlungen immer geringer wird.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Information an die Pressevertreter auf dem derzeitigen vorläufigen Stand der Ermittlungen beruht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin ergebnisoffen in alle Richtungen, auch zu einer möglichen Entlastung der Beschuldigten. Es gelten die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung.


gez. Leiding
Oberstaatsanwältin
Pressesprecherin