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Staatsanwaltschaft München I

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 07 vom 23.09.20

Umfangreiche Ermittlungen gegen 21 Polizeibeamte und 17 weitere Beschuldigte wegen Verstößen gegen das BtMG, gegen das Antidopinggesetz und wegen verschiedener weiterer Straftaten nach dem StGB

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt seit Mitte Juli 2018 gegen mittlerweile 21 Beamte des Münchener Polizeipräsidiums und 17 weitere Beschuldigte wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Antidopinggesetz, gegen einzelne Polizeibeamte auch wegen des Verdachtes der Verfolgung Unschuldiger, des Verwahrungsbruchs oder der Strafvereitelung im Amt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Polizeibeamten werden durch das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) Sachgebiet „Interne Ermittlungen“ geführt, die übrigen Ermittlungen durch das Polizeipräsidium München.

Im Rahmen von Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Rauschgifthändler im Zusammenhang mit dem Münchener Club „Heart“ ergaben sich aufgrund der Aussage eines Kronzeugen Vorwürfe von Verstößen gegen das BtMG gegen zunächst zwei namentlich bekannte Polizeibeamte. Daraufhin übernahmen die internen Ermittler des LKA, wie in solchen Fällen aus Neutralitätsgründen üblich, zusammen mit der Staatsanwaltschaft München I die weiteren Ermittlungen.

Seitdem wurden über Monate hinweg zahlreiche Durchsuchungen durchgeführt sowie toxikologische Gutachten erholt. Inzwischen richten sich die Ermittlungen gegen 21 (teilweise bereits suspendierte) Polizeibeamte auf 9 Dienststellen und 17 weitere Personen, wie Drogenhändler oder Verkäufer von Dopingmitteln. Einer der beschuldigten Beamten verrichtet derzeit seinen Dienst bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei, ein anderer hat vor kurzem den Dienst bei der Polizei unterbrochen, um an der Hochschule der Polizei in Fürstenfeldbruck zu studieren.

Die umfangreichen Ermittlungen werden nunmehr bei einer im Juli 2020 eingerichteten Ermittlungsgruppe "Nightlife" im LKA geführt. Bei den bisher beschlagnahmten 20 Mobiltelefonen sind ca. 1,6 Mio. Chatnachrichten, ca. 1 Mio. Bilddateien und ca. 25.000 Videodateien zu sichten bzw. teilweise bereits gesichtet worden.

Seit heute Morgen, 06.00 Uhr, durchsuchen 19 Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft München I, mehr als 70 Ermittler des Landeskriminalamtes sowie weitere ca. 100 Polizeibeamte des Polizeipräsidiums München und der Kriminalpolizeiinspektion Augsburg insgesamt weitere 37 Objekte (30 Wohnungen und 7 Dienststellen) in München, im Landkreis München, in Augsburg, Dachau, Wolfratshausen, Ebersberg und an der Hochschule der Polizei in Fürstenfeldbruck. Unterstützt werden sie dabei durch Diensthundeführer des Hauptzollamtes München und durch Spezialeinsatzkommandos (SEK) aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen. Die eingesetzten Beamten haben mehrheitlich erst kurz vor Beginn des Einsatzes von dessen Ziel und den betroffenen Objekten erfahren.

Dem aus Sicht der Ermittlungsbehörden besonders gravierenden Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger liegen in einem Fall Anhaltspunkte zugrunde, dass Widerstandshandlungen zweier Personen gegen Polizeibeamte behauptet wurden, die tatsächlich nicht stattgefunden haben. Gegen die unschuldig Verfolgten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, die im September 2017 mit Einstellungen gegen Geldauflagen vor Gericht endeten.
Der Verdacht des dienstlichen Verwahrungsbruchs und der Strafvereitelung im Amt besteht in einem weiteren Fall in dem Vorwurf, dass eine geringe Menge sichergestelltes Kokain abgezweigt wurde (Verwahrungsbruch) und dies von anderen Beamten trotz Kenntnis weder verhindert, noch angezeigt wurde (Strafvereitelung).

Für Auskünfte zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen ist ausschließlich das Polizeipräsidium München (bzw. das Präsidium der Bereitschaftspolizei) zuständig.


gez.
Leiding
Oberstaatsanwältin
Pressesprecherin